Keine Frauenquote im Brandenburger Landtag Der Brandenburger Landtag war das erste deutsche Parlament, das ein sogenanntes Paritätsgesetz beschlossen hatte, dem zufolge die Listen der Parteien zu Landtagswahlen künftig hälftig mit Frauen zu besetzen sind. Dafür sollten nach Geschlechtern getrennte Listen gewählt und dann nach dem „Reißverschlussverfahren“ paritätisch zusammengefügt werden. Daraus wird nun nichts. Die Brandenburger

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