Rot-Rote Landesregierung schafft weitere Abschiebehindernisse

Wer immer noch glaubt, dass die brandenburgische Landesregierung auch die Interessen der Einheimischen vertritt, der wurde jetzt erneut eines Besseren belehrt. Verzichtet Brandenburg ohnehin schon fast komplett auf Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber, weil sie primär auf freiwillige Ausreisen setzt, hat sie nun ein weiteres Abschiebehindernis geschaffen.

So gibt es nun einen „ermessenslenkenden Erlass“, der die Ausländerbehörden dazu aufruft, auf Abschiebungen generell zu verzichten, wenn der betroffene Asylbewerber Opfer einer „rechten“ Gewalttat wurde. Das Bleiberecht solle quasi als Wiedergutmachung der Gesellschaft an dem jeweiligen Opfer wirken.

Die NPD lehnt Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung komplett ab und verurteilt ebenso Gewalt gegen Ausländer. Doch was hier geschieht, ist die faktische Beseitigung des Rechtsstaats. Denn Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke sagte bereits im zurückliegenden Jahr mit Blick auf die Statistiken zu „rechten“ Gewalttaten wörtlich: „Bei der Polizei wird jeder Übergriff, bei dem nicht erwiesen ist, dass er keine rechtsextreme Motivation hat, in die Statistik hineingezählt.“ Die in einem Rechtsstaat übliche Unschuldsvermutung wird hierzulande durch eine Schuldsvermutung ersetzt.

Erstens werden elementare Grundsätze des Ausländer- und Asylrechts gebrochen, nach denen abgelehnte Asylbewerber vollziehbar ausreisepflichtig sind und abgeschoben werden müssen. Zweitens werden hier offizielle Statistiken, mit denen die Bürger über das tatsächliche Gefahren- und Kriminalitätspotential informiert werden sollen, wissentlich gefälscht.

Man muss keine Glaskugel besitzen, um prognostizieren zu können, dass die Zahl der vermeintlich rechten Gewalttaten gegen Asylbewerber in den nächsten Monaten – zumindest statistisch – in die Höhe schnellen wird.

Ronny Zasowk