Bereits im vergangenen Jahr hat die märkische NPD darauf gesetzt, regelmäßig und flächendeckend Kundgebungsfahrten durchzuführen. Auch in diesem Jahr wurde dieses Konzept weiter fortgesetzt. In sämtlichen Landkreisen war die Brandenburger NPD bereits aktiv, um auf aktuelle Probleme aufmerksam zu machen.
Denn davon gibt es bei uns genug: Auch die Mark Brandenburg ist von der Asylflut betroffen. Zigtausende Asylbewerber sind bereits in Brandenburg untergebracht. Viele Städte und Gemeinden waren dadurch gezwungen, neue Unterkünfte aus dem Boden zu stampfen. Von den Kosten, die die Herrichtung einer solchen Einrichtung verschlingen, einmal abgesehen, belaufen sich die Kosten im Monat pro Asylbewerber auf durchschnittlich 1.200 €. Die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge kostet pro Kopf jährlich etwa 30.000 - 60.000 €. Die Landtagsparteien haben Brandenburg längst zu einem Selbstbedienungsladen für Asylbetrüger und Wirtschaftsflüchtlinge gemacht.
Aber auch die Probleme, wie den seit Jahren bestehenden Lehrermangel an Brandenburgs Schulen und die möglicherweise anstehende Kreisgebietsreform sind Dinge, die nur von der NPD kritisch angesprochen werden.
Um auch weiter auf Brandenburgs Straßen präsent zu sein, sei es durch Flugblattaktionen oder Kundgebungen, sind auch wir auf Spenden angewiesen. Jeder Euro hilft uns, die politische Arbeit der NPD in Brandenburg voranzubringen. Denn wenn wir es nicht packen, wird es niemand mehr versuchen.
Helfen Sie uns, damit wir Brandenburg helfen können:
NPD Landesverband Brandenburg
Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN: DE73 1605 0000 3708 0024 30
BIC: WELADED1PMB
Herzlichen Dank,
Klaus Beier
Landesvorsitzender
Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.
Spenden sind steuerlich absetzbar
Übrigens: Spenden sind steuerlich absetzbar – auch bei der NPD.
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) im § 34 g und im § 10 b Abs. 2 geregelt. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüberhinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.