Im Zweifel gegen den Angeklagten

Im Verfahren gegen den Veltener NPD-Stadtverordneten Robert Wolinski wegen Nötigung vor dem Amtsgericht Oranienburg am 8. 4. 2019 war die Verteilung der Zeugen eindeutig.

Zwei Zeugen behaupteten, Wolinski habe am Rande des Drachenbootrennens 2017 in Oranienburg den Linken-Politiker Enrico Rossius (inzw. Geißler) per verbaler Gewaltandrohung genötigt, Fotoaufnahmen von Angehörigen einer Fahrergruppe und deren Kinder zu löschen. Zuvor war bereits ein Teil solcher Fotos auf einer Antifa-Website publiziert worden.

Vier Zeugen des Geschehens bestreiten dagegen den Tatvorwurf. Zudem wurde bekannt, daß es einen Aufruf im Netz gab, die „Nazi-Fahrergruppe“ zu dokumentieren.

Obwohl eindeutig Aussage gegen Aussage stand, entschied die Richterin auf „schuldig“.  Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gilt offenbar in Brandenburg nicht, wenn der Angeklagte ein nationaler Deutscher ist. Wolinski legt gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein.

Im angelaufenen Wahlkampf scheint es manche(m/r) noch weit von der Pensionierung entfernten Richter(in) mit Blick auf die Karriere nicht ratsam, einen angeklagten „Rechten“ freizusprechen, auch dann nicht, wenn eigentlich alles dafür spricht.

Doch damit nicht genug: In ihrer Urteilsbegründung konstruierte die Richterin einen Nötigungstatbestand, der durch das wortlose Auftreten einer Person gegenüber einer anderen gegeben sei. Also: Fühlt sich jemand ohne bedroht zu werden, allein durch die Nähe einer weiteren Person eingeschüchtert, sei dies schon eine strafbewehrte „Nötigung“.

Hier weht der Geruch der Rechtsbeugung bzw. der Willkürjustiz durch’s Land.

Würde diese Rechtsauffassung auch angewendet, wenn sich Linke zusammenrotten, um nationale Veranstaltungen zu sprengen bzw. deren Teilnehmer zu bedrängen, wären Massenverurteilungen die zwingende Folge. Wären, – doch wir leben in Brandenburg, wo linke Rechtsbrecher sich gern als „engagierte Zivilgesellschaft“ tarnen und von den Regierenden wohlwollend toleriert und finanziell unterstützt, die Drecksarbeit im „Kampf gegen rechts“ erledigen dürfen.

Wie wichtig diese Gestalten für die etablierte Politik sind, wird daran erkennbar, daß es auch nach den von Linksextremisten verursachten Massenausschreitungen 2017 am Rande des G20-Gipfels kein einziges Vereinsverbot gegen links gab und gibt.

Thomas Salomon