Erklärung des NPD-Parteivorstandes zum anstehenden Verbotsverfahren: Der Freiheit eine Gasse – Für die Meinungsfreiheit, gegen ein NPD-Verbot

12249766_10153521452774584_1252420848237679086_nDas Verbotsverfahren gegen die NPD tritt ausgerechnet zu einer Zeit in seine entscheidende Phase ein, in der auch ein früherer Präsident des Verfassungsgerichts wie Hans-Jürgen Papier feststellt, dass die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit in der rechtstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik noch nie so tief war wie heute. Das ist kein Zufall, denn in den letzten Jahrzehnten ist in der Bundesrepublik Deutschland ein mittlerweile auch staatsinstitutionell tief verankerter „Kampf gegen Rechts“ an die Stelle einer breiten geistig-politischen Auseinandersetzung über die existentiellen Fragen Deutschlands getreten.

Dies hat im Endeffekt dazu geführt, dass eine Politik der Rituale und Symbole zum vermeintlichen verfassungsrechtlichen Maßstab erhoben wurde, bei der er sich aber letztlich nur um eine meinungslenkende Staatstätigkeit handelt, die dem Prinzip der Wertneutralität des Staates widerspricht. Im Zuge dieser Entwicklung konnte bei Debatten über die nationalstaatliche Verfasstheit Deutschlands – egal ob es sich um die Themenkreise „Zuwanderung“ oder „europäische Integration“ handelte – praktisch jede Position, die auf eine Verteidigung der nationalen Identität und Souveränität Deutschlands abzielte, als politisch-moralisch verwerflich denunziert werden, mit katastrophalen Folgen für den politischen Pluralismus in Deutschland.

Zum unverzichtbaren Fundament einer freiheitlich-demokratischen Ordnung gehört nämlich die Offenheit des politischen Prozesses und der Schutz des Prozesses der politischen Meinungs- und Willensbildung vor dem Machtstreben gutorganisierter Interessengruppen und vor einer drohenden Monopolisierung. Diese ist aber längst im Gange, wenn beispielsweise durch eine politisch-gefärbte und tendenziöse Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Medien die durch die Massenzuwanderung in Deutschland entstandenen Konfliktlagen vertuscht oder beschönigt werden, oder wenn der allgegenwärtige Prozess der Entparlamentarisierung Deutschlands dazu führt, dass Bundeskanzlerin Merkel zur Transformation Deutschlands in einen Vielvölkerstaat durch die rechtswidrige Aufgabe der deutschen Grenzen nicht einmal einen Kabinettsbeschluss, geschweige denn eine Bundestagsentscheidung benötigt.

Tatsächlich ist die reale Politik der Bundesregierung extremistisch, nicht aber die Kritik daran. Das deutsche Volk wird im Grundgesetz an mehreren Stellen erwähnt, nach Art 20 Abs. 2 gibt es aller Staatsgewalt erst seine Legitimation und Art. 116 GG konkretisiert den Begriff des „Deutschen“ auch mit dem Merkmal der „deutschen Volkszugehörigkeit“. Kein anderer als der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio hat kürzlich darauf hingewiesen, dass die Staatsführung sich durch unbegrenzte Zuwanderung nicht einfach ein neues Volk schaffen kann, da in einem solchen Fall die Staatsgewalt nicht mehr von unten nach oben ausgeht, sondern die Regierung von sich aus den Umfang und die Zusammensetzung des Staatsvolks verändern würde, was der bekannte Staatsrechtler Josef Isensee schon im Jahr 1999 mit Blick auf die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft als „Verfassungsputsch von oben“ bezeichnete.

Die NPD wird mit ihrem Auftreten in Karlsruhe auch darauf hinwirken, dass derartige existentielle Zukunftsfragen Deutschlands nicht in einem Klima diskutiert werden müssen, das durch das gesinnungsethische „Setzen von Zeichen“, eine selektive Informationspolitik und durch ständige Hasskampagnen gegen patriotische Andersdenkende geprägt ist, sondern dass alle Deutschen – egal, welcher politischen Richtung sie angehören – ihre Freiheits- und Bürgerrechte in freier Selbstbestimmung in ihrem Land ausüben können.

Es darf nicht länger sein, dass die Freiheitsrechte der Deutschen auch künftig unter dem Vorbehalt einer „nebulösen Präventionsideologie, die nur ewig Anfängen wehrt, die objektiv nicht feststellbar sind“ (Claus Leggewie/Horst Meier) stehen!

Einstimmig beschlossen im Rahmen der NPD-Parteivorstandssitzung am 06./07.02.2016 in Eisenach.