„Duldung“ heißt Staatsversagen

Mehr als die Hälfte der derzeit in Brandenburg lebenden Asylbewerber klagt aktuell gegen einen ablehnenden Asylbescheid oder ist bereits rechtskräftig zur Ausreise verpflichtet. Weil die Verwaltungsgerichte mit der Klageflut heillos überfordert sind, werden die faktisch illegal in Deutschland lebenden Ausländer immer weiter geduldet.

Im Verwaltungsdeutsch wird von „Kettenduldung“ gesprochen. Nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland kann kaum noch davon ausgegangen werden, dass die eigentlich abgelehnten Asylbewerber überhaupt noch abgeschoben werden. Über den jahrelangen Rechtsweg wird somit der dauerhafte Aufenthalt erschlichen. Selbst der Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums, Ingo Decker, musste nun einräumen: „Es ist möglich, ohne Papiere nach Deutschland einzureisen, aber nicht auszureisen.“

Der Städte- und Gemeindebund hat sich nun für die Einrichtung zentraler Abschiebezentren ausgesprochen, da die Kommunen mit der Unterbringung abgelehnter Asylbewerber überlastet sind.

Abgesehen davon, dass rechtlich gebotene Abschiebungen letztlich ohnehin häufig am fehlenden politischen Willen der Verantwortlichen scheitern, fordert die NPD die Abschaffung des einklagbaren Grundrechts auf Asyl. Dieses für Jedermann einklagbare Recht führt schließlich dazu, dass die Gerichtsbarkeit in Deutschland lahmgelegt wird, die Kommunen finanziell in den Ruin getrieben werden und oft in die Kriminalität oder religiösen Extremismus abrutschende Duldungs-Asylanten hierzulande ihr gefährliches Handwerk verrichten können.

Schluss mit diesem Missbrauch des Rechtsstaats zugunsten einer völlig absurden Willkommenskultur! Wer abgelehnt wird, muss gehen, ohne Wenn und Aber!

Ronny Zasowk