BVerwG: Berliner Sparkasse muss Konten für NPD-Kreisverbände eröffnen

Nach mündlicher Verhandlung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Berliner Sparkasse Girokonten für zwei Kreisverbände der NPD eröffnen muss.

Die Beklagte hatte die Eröffnung abgelehnt und sich zur Begründung auf eine angeblich satzungswidrige Gründung der Berliner Kreisverbände berufen. Die Berliner Verwaltungsgerichte hatten die Sparkasse antragsgemäß zur Kontoeröffnung verurteilt.

Ihre hiergegen gerichtete Revision haben die Leipziger Richter nun zurückgewiesen. Auch das Argument, die NPD verfolge verfassungsfeindliche Ziele, scheide als Differenzierungskriterium von vornherein aus.

Dazu sagte Rechtsanwalt Peter Richter:

„Das Bundesverwaltungsgericht hat der Berliner Sparkasse mit erfrischender Deutlichkeit ins Stammbuch geschrieben, dass es ihr als öffentlich-rechtlichem Kreditinstitut nicht zukommt, sich zum vereinsrechtlichen Aufsichtsorgan über politische Parteien aufzuschwingen. Damit ist ein weiterer Versuch, die NPD und ihre Verbände mit ersichtlich vorgeschobener Begründung an der Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßig verbrieften Rechte zu hindern, erfolgreich abgewehrt worden.“

Berlin, den 28.11.2018

Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher