Biergenuß mit Verstand!

Das Reinheitsgebot garantiert seit fast 500 Jahren, daß beim deutschen Bier alles mit rechten Dingen zugeht. Damit ist das Reinheitsgebot von 1516 die älteste, noch heute gültige Lebensmittelgesetzgebung der Welt! Bier darf folglich nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser bestehen. Doch es gibt bei den überregionalen Brauereien – auch Fernsehbiere genannt – leider noch weitere Zutaten: Konspirative Treffen von Brauereibossen und illegale Vereinbarungen. Um die Preise künstlich nach oben zu treiben, haben die Großen der Bierbranche jahrelang Absprachen getroffen.

An dem Kartell waren überwiegend die Brauereikonzerne Bitburger, Krombacher, Veltins, Beck’s und Warsteiner beteiligt. Das Bundeskartellamt hat jetzt knallhart Rekordstrafen in Höhe von insgesamt 106,5 Millionen Euro verhängt. Die nächste Preiserhöhung läßt schon jetzt grüßen…

Nun müssen endlich die Verbraucher bei ihrem Einkauf ein deutliches Signal setzen. So sollte bewußt auf bundesweit und international vermarktete Produkte verzichtet werden. Im Getränkemarkt sollte gezielt nach Bieren aus der Umgebung gefragt werden. Damit werden regionale Wirtschaftskreisläufe unterstützt, was die Kaufkraft und Wertschöpfung in der Region hält. Zudem werden Mensch und Umwelt geschont, weil weite Transportwege überflüssig werden.

Warum nicht mal ein Bier aus Neuzelle, Templin, Königs Wusterhausen, Luckenwalde, Rheinsberg, oder Schlepzig genießen? Jeder kann das nationaldemokratische Wirtschaftskonzept der raumorientierten Volkswirtschaft und somit auch die Biergläser mit Leben (er)füllen.

Genießen wir künftig verstärkt nach dem Motto „Regional ist optimal!“ – Dann ist Hopfen und Malz noch nicht verloren!

Klaus Beier
NPD-Landesvorsitzender

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