Aller schlechten Dinge sind drei – auch das „kleine NPD-Verbotsverfahren“ wird scheitern!

Vor gut einem Jahr sind die Bundesländer mit ihrem undemokratischen Versuch, die NPD zu verbieten, erwartungsgemäß gescheitert. Nun wollen sie die gleiche Torheit nochmal begehen, diesmal mit dem Ziel, den Nationaldemokraten die Parteienfinanzierung zu streichen. Dafür hat der Bundesrat heute den Weg freigemacht.

Dazu stellt heute der NPD-Parteivorsitzende Frank Franz fest:

„Seit etlichen Jahren führen die Herrschenden im Umgang mit der NPD den gleichen Eiertanz auf. Nach zwei Verbotsverfahren ist die NPD aber noch immer da. Auch der dritte Anlauf, die NPD ihrer grundgesetzlich verbrieften Rechte zu berauben, wird scheitern.

Es ist nur noch peinlich, mit welchen Mittel ein vermeintlich demokratischer Rechtsstaat versucht, sich seiner politischen und gesellschaftlichen Konkurrenz zu entledigen. Wir nehmen auch diesen Vorstoß des Bundesrates ernst, sehen die vor uns liegende Auseinandersetzung aber dennoch gelassen.

Der Bundesrat glänzte bisher mit makellosem Dilettantismus. Ich bin sicher, das wird auch künftig so bleiben. Der neuerliche Antrag, der Partei über ein erneutes Verfahren die Gelder zu entziehen, ist der beste Beweis dafür.“


Und der Prozessbevollmächtigte der nationalen Oppositionspartei im zweiten NPD-Verbotsverfahren ergänzte:

„Jeder blamiert sich so gut wie er kann – beim Bundesrat scheint das allmählich zwanghafte Züge anzunehmen. Da die dem neuen Antrag zugrundeliegende Gesetzesnovelle klar verfassungswidrig ist, sehe ich einem dritten NPD-Verfahren in Karlsruhe gelassen entgegen.

Ganz nebenbei beweist der Antrag einmal mehr, dass die NPD offenbar doch nicht so bedeutungslos ist, wie bisweilen behauptet wird.“

Berlin, den 02.02.2018

Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher