NPD siegt vor dem Bundesverfassungsgericht

Landeswahlausschus Berlin, Bundeswahlausschuss und Bundestag handelten verfassungswidrig

Berlin – Vor der Bundestagswahl 2017 schlug die Meldung hohe Wellen. Die NPD wurde in Berlin nicht zur Wahl zugelassen und stand damit nicht flächendeckend auf dem Stimmzettel. Ein großer Nachteil für die letzte verbliebene Anti-Überfremdungs-Partei. Mit einem bundesweiten Stimmergebnis knapp unter dem Minimalziel, dem Erreichen der staatlichen Parteienfinanzierung hatte der politisch besetzte Landeswahlausschuss von Berlin im Nachhinein betrachtet sein Ziel erreicht. Das Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland, in denen sich Vertreter der Blockparteien der politischen Klasse breit gemacht haben, verfassungswidrig handeln, ist keine Überraschung. Besonders wir Nationaldemokraten sind rechtswidriges Handeln der politischen Klasse gewohnt.

Glücklicherweise funktionieren einige rechtsstaatliche Elemente in der radikal links regierten Bundesrepublik Deutschland jedoch noch. So weigerten sich untere Gerichte zwar 2017, in einer Eilentscheidung gegen die ganz offensichtliche rechtswidrige Entscheidung des Landeswahlausschusses Berlin zu votieren. Diese Feigheit vor dem Recht hat das Bundesverfassungsgericht in seiner aktuellen Entscheidung jedoch geheilt.

Andreas Käfer | NPD-Landesvorsitzender in Berlin

Konkret wurde am 14. April 2022 der Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2022, Aktenzeichen: 2 BvC 22/19, über die Wahlprüfungsbeschwerde des Landesverbandes Berlin der Nationaldemokraten veröffentlicht. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, daß die Nichtzulassung der Berliner Landesliste der Nationaldemokraten zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages im Jahr 2017 verfassungswidrig war. Landeswahlausschuss Berlin, Bundeswahlausschuss und Bundestag verstießen gegen die Parteienfreiheit nach Artikel 21 Absatz 1 Sätze 1 und 2 sowie die Wahlfreiheit nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland.

Wie immer nach verfassungsgerichtlichen Niederlagen, die durch nationaldemokratischen Einsatz bewirkt wurden, hat sich das Personalkarussell der politischen Klasse nicht in Bewegung gesetzt. Angesicht ihres verfassungsgerichtlichen Debakels müssten die leitenden Personen ihre Hüte nehmen und sich verabschieden.

Der Vorsitzende der Berliner Nationaldemokraten, Andreas Käfer, lobte den Mut des Verfassungsgerichtes in einer ersten Reaktion denn auch deutlich. Käfer wörtlich:

Nach der heutigen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes ist klar, der Linksstaat hat sich mit seiner Entscheidung von 2017 keinen Gefallen getan. Jeder sieht nun, dass es die Parteien links der Mitte bzw. die von ihnen gesteuerten staatlichen Institutionen sind, die die demokratischen Standards in Deutschland gefährden.

Die NPD, der man solche Tendenzen immer wieder zu Unrecht andichtet, ist nicht Täter, sondern Opfer, der eklatanten Aushebelung elementarster Wahlgrundsätze. Um es mit den Worten der Mainstreampresse auszudrücken, die NPD ist der Nawalny der deutschen Demokratie. Die herrschenden Parteien sind es, die zum Zwecke des eigenen Machterhalts konkurrierende politische Vorstellungen mit allen halblegalen wie auch illegalen Mitteln behindern. Wieder einmal ist es die NPD, die über den Weg des Bundesverfassungsgerichts den Machenschaften der Altparteien einen kräftigen Dämpfer verpasst hat. Am Wahlausgang von 2017 hat die jetzige Entscheidung natürlich keinen Einfluss mehr. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass der Wähler sich bei künftigen Wahlgängen daran erinnert, von wem die eigentliche Gefahr für die Freiheit ausgeht.“

Berlin, 14.04.2022

NPD-Pressestelle