Der Fall der skandalisierten Beisetzung des als „Holocaust-Leugners“ bezeichneten Henry Hafenmayer auf dem Stahnsdorfer Waldfriedhof, wirft ein Licht auf die ethische Verkommenheit der politischen und publizistischen Klasse in Deutschland. Offensichtlich werden in der BRD Verstorbene in drei Kategorien untergeteilt:
1) Normale Sterbliche, deren Beisetzung unspektakulär erfolgt;
2) Tote mit jüdischen Vorfahren, deren Grabstelle (auch auf kommunalen Friedhöfen) lange nach Ablauf der Liegezeit noch sakrosankt ist;
und 3) Verstorbene mit rechter Gesinnung, deren sterbliche Reste bzw. Asche möglichst gar nicht oder anonym verscharrt oder ins Meer verstreut (Rudolf Hess) werden soll; in einem Fall wurde gar die Urne einer Toten vor der Beisetzung gestohlen. Im vorliegenden Fall wurde die Grabstelle, auf der 1934 (!) der Musikwissenschaftler Max Friedländer (ein Protestant mit jüdischen Wurzeln) beerdigt wurde, auf Nachfrage dem Bevollmächtigten des verstorbenen Hafemayer von der Friedhofsverwaltung in Stahnsdorf zugeteilt.
Dabei handelte es sich zudem um ein leeres Grab, die sterbliche Überreste Friedländers waren nicht mehr vorhanden. Die Grabstelle wurde schon vor Jahrzehnten aufgelöst, lediglich der unter Denkmalschutz stehende alte Grabstein existiert noch. Alle erhobenen Forderungen nach „Rückgängigmachung“ der Beisetzung, bzw. nach Exhumierung Hafenmayers sind ohne Zustimmung des Grabstellenbesitzers absurd und rechtsirrig.
Alles weitere Geschwätz, die Beisetzung „eines Rechtsextremisten“ in das (abgelaufene und leere) Grab eines Juden stelle eine „Störung der Totenruhe“ dar, ist der Ausdruck unreflektierter Haßschübe von vom „Kampf gegen rechts“ umnebelter Geister. Der mehr als 200 Hektar große Südwestkirchhof in Stahnsdorf ist Deutschlands größter evangelischer Friedhof; er gehört kirchenrechtlich zu Berlin, liegt aber in Brandenburg und war bis zum Mauerbau 1961 durch eine S-Bahnstation von Berlin-Wannsee aus bequem erreichbar.
Zündstoff – Redaktion