Offener Brief an den Bundestagspräsidenten Schäuble
Unser Parteivorsitzender Frank Franz wendet sich mit einem offenen Brief an den Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble und fordert eine Reduzierung der Unterstützungserfordernis für Wahlen im erheblichen Maße. Die NPD hat dennoch den Wahlantritt zur Bundestagswahl beschlossen
Wahlantritte nur für die bereits im Bundestag vertretenen Parteien? Die Corona-Maßnahmen fördern ein grundlegendes Problem unserer Demokratie zutage. Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, müssen vor jeder Wahl so genannte Unterstützungsunterschriften von Wählern bei der Wahlbehörde vorlegen. Diese Regelung gilt nicht für die bereits im Bundestag vertretenen Parteien. Die Crux an der Sache ist, dass ebenjene im Bundestag vertretenen Parteien aber über die Höhe ebenjener Unterschriften bestimmen können. Etwa 30.000 Unterschriften muss jede dieser kleinen Parteien sammeln, um in jedem Bundesland auf dem Stimmzettel mit der Zweitstimme wählbar zu sein. Hinzu kommen mehr als 60.000 Unterstützungsunterschriften, um auch überall mit der Erststimme wählbar zu sein.
Davon abgesehen, dass diese eben nur für kleinere Parteien geltenden Hürden bereits an sich die demokratischen Prinzipien verletzen, ist es während sich regelmäßig verlängernder Lockdown-Einschränkungen, Ausgangssperren und Abstandsgeboten beinahe unmöglich, in Innenstädten und auf Marktplätzen ebenjene rund 90.000 Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Kleineren Parteien wird so gesehen durch die im Bundestag vertretenen Parteien eine uneinnehmbare Hürde gesetzt. Noch deutlicher ausgedrückt: Die im Bundestag vertretenen Parteien haben sich mit ihren undemokratischen Hürden der Konkurrenz auf dem Wahlzettel entledigt.
NPD kündigt Wahlantritt zur Bundestagswahl an
Die NPD hat dennoch den Wahlantritt zur Bundestagswahl beschlossen. Sollte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble nicht erkennen lassen, dass kleineren Parteien dieses Jahr ein erleichterter Zugang zu Wahlen ermöglicht wird, hat Frank Franz, der Parteivorsitzende NPD, bereits ein Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Wieder einmal wird es dann die NPD sein, die die Demokratie vor den selbsternannten demokratischen Parteien verteidigt.
Der offene Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Dr. Schäuble,
am 26.09.2021 finden die nächsten Wahlen zum Deutschen Bundestag statt, bezüglich deren der Parteivorstand der NPD einen Wahlantritt beschlossen hat. Bekanntlich ist eine Kandidatur mit Landeslisten nur möglich, wenn die gemäß § 27 Abs. 1 BWG erforderlichen Unterstützungsunterschriften beigebracht werden.
Entsprechende Sammlungen stellen sich in Zeiten pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen indes als äußerst problematisch dar und sind praktisch nicht durchführbar. Alltäglich hören wir in den Nachrichten, wie wichtig es für den Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ist, die Kontakte auf das Mindestmaß zu reduzieren. Darüber hinaus soll in stark frequentierten Gebieten, in denen ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, stets eine sogenannte Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Wie soll die Sammlung von Unterschriften maskiert oder mit 1,5 Metern Abstand praktisch ablaufen?
Für alle Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, ist die Sammlung von nahezu 30.000 Unterschriften nötig, um bundesweit auf dem Stimmzettel zu stehen. Dafür müssen hunderttausende fremde Menschen angesprochen werden – in Zeiten, in denen man laut Bundeskanzlerin Merkel und Bundesgesundheitsminister Spahn bestenfalls nicht mal seine eigenen Eltern oder Großeltern besuchen soll, ein Ding der Unmöglichkeit.
Mit dem Zwang für kleine Parteien, entgegen sämtlicher Corona-Infektionsschutzmaßnahmen eine kontaktintensive Unterschriftensammlung in Zeiten einer von der Bundesregierung festgestellten „epidemischen Notlage“ durchführen zu müssen, führt man entweder den Kampf gegen Corona oder aber die grundgesetzlich verbriefte Chancengleichheit ad absurdum. Ich frage Sie: Soll für den Kampf gegen Corona wirklich die Axt an eine wesentliche Säule der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die Chancengleichheit der Parteien, gelegt werden?
Insoweit ist der Bundesgesetzgeber gefordert, das Unterstützungserfordernis ganz zu streichen oder zumindest in erheblichem Maße zu reduzieren. Dass dies sogar verfassungsrechtlich geboten ist, haben der Baden-Württembergische und der Berliner Verfassungsgerichtshof in ihren Entscheidungen vom 09.11.2020 und 17.03.2021 mit deutlichen Worten klargestellt.
Auch Sie selbst haben gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ am 05.03.2021 erklärt, eine unverzügliche Änderung des Wahlrechts auf den Weg bringen zu wollen, um den pandemiebedingten Einschränkungen angemessen Rechnung zu tragen. Konkrete Taten sind diesen Worten bislang aber – soweit ersichtlich – nicht gefolgt. Ich fordere Sie daher auf, Ihr Versprechen einzulösen und unverzüglich eine Wahlrechtsänderung in den parlamentarischen Geschäftsgang einzubringen. Sollte dies bis Donnerstag, den 15. April 2021, nicht geschehen sein, werde ich unsere Rechtsabteilung mit der Einleitung eines Organklageverfahrens beim Bundesverfassungsgericht beauftragen.