Sonderrechte für Geimpfte sind im Kampf gegen Corona sinnlos! Nein zur Zweiklassengesellschaft!

Heute hat der Deutsche Ethikrat eine Empfehlung zur Beantwortung einer Frage abgegeben, die derzeit nicht nur in der Politik, sondern in der gesamten Gesellschaft heiß und emotional diskutiert wird. Und das nicht nur in Deutschland, sondern wahrscheinlich weltweit. Sollen Personen, die sich gegen Corona impfen haben lassen, früher ihre Grundrechte zurückerhalten? Oder, um die Tragweite dieser Frage zu verdeutlichen, anders formuliert: Sollen Menschen, die sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen wollen oder können, künftig von Grundrechten ausgeschlossen sein?

Wie konkret diese Frage wird, machte bereits vor einigen Wochen eine australische Airline deutlich, die darüber nachdenkt, künftig nur noch Passagiere an Bord zu lassen, die geimpft sind. Auch der Tickethändler Eventim hat nun signalisiert, dass künftig nur noch Geimpfte zu Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen zugelassen werden könnten. Viele andere Unternehmen tragen sich mit ähnlichen Plänen, angeheizt von der Politik. So stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel zumindest ab dem Zeitpunkt, ab dem allen Bürgern ein „Impfangebot“ gemacht werden kann, indirekt eine Zweiklassengesellschaft in Aussicht: „Ok, wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen.“

Der Ethikrat selbst schloss sich dieser Haltung (noch) nicht an, indem er erklärte, dass solche Sonderrechte für Geimpfte so lange falsch seien, so lange nicht wissenschaftlich geklärt ist, dass die Impfung nicht nur mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einer Erkrankung, sondern auch vor einer Ansteckung anderer Personen schützt. Doch auch diese Haltung gilt wohl nur eingeschränkt, fügt der stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats, Prof. Volker Lipp, doch gleich hinzu, dass private Anbieter frei darin seien, „mit wem sie einen Vertrag schließen – sie können ihr Angebot auf Geimpfte begrenzen.“

Dass dies im Rahmen von Marktwirtschaft, Privatautonomie und Vertragsfreiheit, wie sie in Deutschland zumindest offiziell gelten, rechtlich möglich ist, ist wohl nichts Neues.

Nur hätte man von einem Ethikrat eigentlich auch den Hinweis erwarten können, dass das Zulassen solcher Sonderrechte für Geimpfte eine Zweiklassengesellschaft mit sich bringen würde. Eine Teilung der Gesellschaft in Corona-Geimpfte und Corona-Nichtgeimpfte, eine Spaltung durch Familien, Freundeskreise, Vereine – soll das etwa ethisch vertretbar sein?

Dürfen Familien mit Kindern dann künftig nicht mehr in Restaurants, da die bisher zugelassenen Impfstoffe für Personen unter 16 Jahren überhaupt nicht zugelassen sind? Dürfen Allergiker dann nicht mehr reisen, denen in bestimmten Fällen aus medizinischen Gründen von einer Impfung abgeraten wird? Es wäre ethisch kaum vertretbar, Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen, in zahlreichen Bereichen aus dem gesellschaftlichen Leben auszuschließen.

Davon abgesehen will auch nicht einleuchten, inwieweit eine Benachteiligung von Nichtgeimpften den Kampf gegen Corona voranbringen soll. Warum sollten Geimpfte, die bei entsprechender Wirksamkeit des Impfstoffs dadurch vor Corona geschützt sein sollten, vor Nicht-Geimpften geschützt werden müssen?

Impfen muss freiwillig sein. Es darf weder moralischen noch wirtschaftlichen Druck in die eine oder andere Richtung geben. Auch wenn Politiker wie Merkel, Spahn, Söder und Co. nicht müde werden, zu betonen, eine staatliche Impfpflicht werde es nicht geben, wäre die Akzeptanz einer Zweiklassen-Impfgesellschaft genau das: Die Impfpflicht durch die Hintertür.

Ronny Zasowk