Lockdown Nr. 2: unverhältnismäßig, rechtlich fragwürdig und wirtschaftlich katastrophal!

Schon vor dem gestern beschlossenen zweiten Lockdown stand ein Drittel der gastronomischen Betriebe vor dem Ruin. Bereits der erste Lockdown im Frühjahr hatte die Reserven aufgezehrt und viele Existenzen bedroht. Doch viele Betriebe gaben nicht auf, übten sich in Flexibilität und hielten sich an die strengen Corona-Regeln. Sie erfassten brav die Daten der Gäste und sorgten für Abstand, viele investierten sogar in Luftfilteranlagen, Heizpilze und andere Einrichtungen, um der aktuellen Lage Herr zu werden und den Auflagen genügen zu können.

Als Belohnung sollen sie nun für (mindestens) weitere vier Wochen ihre Pforten schließen, obwohl gastronomische Betriebe erwiesenermaßen kein Schwerpunkt für Ansteckungen mit Covid19 sind. Das Gleiche gilt für Kinos, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen, ein Großteil der Schausteller- und Unterhaltungsbranche bangt um ihre Existenz.

Begründet wird der erneute Lockdown gebetsmühlenartig mit der Hoffnung, dann wenigstens ohne gravierende Kontaktbeschränkungen innerhalb der Familie Weihnachten feiern zu können. Für diejenigen, die sich dank der Corona-Politik am ersten Werktag des neuen Jahres beim Arbeitsamt vorstellen dürfen, wird es wohl kein besonders frohes Weihnachtsfest werden.

Neben unzähligen wirtschaftlichen Existenzen droht ein Teil unserer Kultur auf der Strecke zu bleiben. Gaststätten, Eckkneipen und Vereinshäuser sind vielerorts die letzten Treffpunkte, wo man noch zusammenkommt, sich austauscht und die Gemeinschaft pflegt. Die Innenstädte veröden seit langem, durch die zumeist völlig undifferenzierten Anti-Corona-Maßnahmen wird deren Aussterben noch beschleunigt. Auf die wirtschaftliche Katastrophe folgt die soziale, denn Vereinsamung, Isolation und entsprechende psychische Spätfolgen werden die Konsequenzen sein.

Da man sich nirgends mehr treffen kann, wird sich das gesellschaftliche Leben künftig zunehmend innerhalb privater Wohnungen abspielen. Doch auch dafür hat der selbsternannte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach bereits eine Lösung. So fordert er verstärkte Kontrollen von privaten Räumen. Die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung dürfe kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein, so Lauterbach.

Lauterbachs Äußerungen sind nur der Gipfel des Eisbergs einer Politik, die die Berücksichtigung der Grundrechte und eine klare Verhältnismäßigkeit vermissen lässt. Anstatt die nach mehreren Monaten der Corona-Lage gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu nutzen und sich vor allem mit der den erneuten Lockdown kritisierenden Ärzteschaft auszutauschen und die bekannten Risikogruppen zu schützen, schießt man mit Kanonen auf Spatzen und verursacht unzählige „Kollateralschäden“.

Jeder Betroffene sollte den Mut und die Entschlossenheit aufbringen, gegen die Maßnahmen zu klagen, um nicht selbst ein solcher Kollateralschaden zu werden.  

Denn eine Frage bleibt: Was passiert, wenn auch die nun beschlossenen Maßnahmen nicht helfen?

Ronny Zasowk