Keine Frauenquote im Brandenburger Landtag
Der Brandenburger Landtag war das erste deutsche Parlament, das ein sogenanntes Paritätsgesetz beschlossen hatte, dem zufolge die Listen der Parteien zu Landtagswahlen künftig hälftig mit Frauen zu besetzen sind. Dafür sollten nach Geschlechtern getrennte Listen gewählt und dann nach dem „Reißverschlussverfahren“ paritätisch zusammengefügt werden.
Daraus wird nun nichts. Die Brandenburger NPD hatte gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht geklagt. Das Gericht in Potsdam erklärte das Gesetz heute für verfassungswidrig und nichtig. Das Gesetz verletzte insbesondere das Demokratieprinzip, aber auch die Organisationsfreiheit der Parteien sowie die Chancengleichheit bei Wahlen. Das Urteil erging zudem einstimmig.
Warum klagte die NPD gegen das Paritätsgesetz?
Der der Urteilsverkündung beiwohnende stellvertretende Parteivorsitzende aus dem brandenburgischen Cottbus, Ronny Zasowk, stellte erfreut fest:
„Es ist sehr erfreulich, dass die Verfassungsrichter in Brandenburg sich nicht ideologisch in Geiselhaft haben nehmen lassen. Sie haben deutlich gemacht, dass das Paritätsgesetz nicht nur schwere handwerkliche Fehler hat, sondern gegen wesentliche Grundlagen des Demokratieprinzips verstößt. Politisch ist für uns sehr erfreulich, dass wir als nicht im Landtag vertretene Partei gezeigt haben, dass man auch als außerparlamentarische Opposition für seine politischen Ziele streiten und siegen kann. Wir betrachten das heutige Urteil als Sieg für das Leistungsprinzip, da die Leistung und persönliche Befähigung entscheiden sollte, ob jemand auf einen bestimmten Listenplatz gewählt wird, und nicht das Geschlecht.“
Ronny Zasowk
Der juristische Vertreter der NPD, Rechtsanwalt Peter Richter, wies darauf hin, dass sowohl das Grundgesetz als auch die Brandenburger Landesverfassung vom Prinzip der Gesamtrepräsentation ausgehen, wonach jeder Abgeordnete das gesamte Volk vertritt. Hiermit sei die Demokratiekonzeption des Paritätsgesetzes, nach dem jeder Abgeordnete nur sein Geschlecht vertrete, nicht vereinbar. Überdies fordere das Demokratieprinzip eine Willensbildung von unten nach oben. Vorliegend versuche der Gesetzgeber aber, die personelle Zusammensetzung des nächsten Landtages von oben nach unten anzuordnen. Richter merkte dazu weiter an, dass es nicht einer gewissen Ironie entbehre, dass ausgerechnet die „verfassungsfeindliche“ NPD ein verfassungswidriges Gesetz der etablierten Parteien zu Fall bringt.
Kuriosum am Rande: In der Urteilsbegründung wurde explizit darauf hingewiesen, dass das Gesetz in seiner vorliegenden Form auch eine rechtlich nicht haltbare Begünstigung des sogenannten „dritten Geschlechts“ gegenüber Männern und Frauen bedeuten würde, da die „Diversen“ sich aussuchen könnten, ob sie auf einem für Männer oder für Frauen vorgesehen Listenplatz kandidieren wollen. Hier scheint eine ideologische Verrücktheit der anderen ideologischen Verrücktheit den Garaus gemacht zu haben.
NPD-Pressestelle
Potsdam, 23.10.2020