Corona-Krise: Staatliche Maßnahmen auf Verhältnismäßigkeit prüfen, soziale Verwerfungen verhindern!

Die aktuelle Corona-Krise entwickelt sich zu einer epochalen Herausforderung, die in ihrer Bandbreite zu Ursache und Wirkung derzeit nicht geklärt werden kann. Festzustellen ist jedoch, dass die zur Bewältigung der »Corona-Pandemie« in den Verordnungen der Länder verhängten Maßnahmen das gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Leben stoppen sowie Grund- und Freiheitsrechte ihren bislang hochgehaltenen Grundrechtsstatus verlieren:

  • Schließung von Schulen und Bildungseinrichtungen mit ihren Eingriffen in das Recht auf Bildung, Wissenschaft und Lehre;
  • Kontaktverbote, die familiäre und soziale Strukturen zerstören. Alte, Kranke und Kinder isoliert und psychischen Belastungen aussetzt, deren Spätfolgen nicht absehbar sind;
  • Geschäftsschließungen, deren Folge Insolvenzen und Massenarbeitslosigkeit sein wird.
  • Hygienevorschriften mit Abstandsregelungen und Maskenpflicht, welche die in einem demokratischen Gemeinwesen unerlässlichen Rechte auf freie Versammlung und Teilhabe an der politischen Willensbildung erschweren bzw. verhindern;
  • Einführung einer Corona-App als Mittel einer Überwachung des Bürgers; der »gläserne Mensch«, der für die Obrigkeit jeder Zeit und an jedem Ort vom Bürger zum überprüfbaren Subjekt geworden ist, wird offenbar;


Fragwürdige rechtliche Praxis

Als Rechtsgrundlage wird das Infektionsschutzgesetz herangezogen. Dieses legitimiert solche Maßnahmen nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, d.h. von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigstens beeinträchtigt. Die Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Zweck erkennbar außer Verhältnis steht. Hierbei ist immer das zeitliche Moment der Dauer zu beachten. Es ist allerdings noch immer nicht absehbar, wann die das rechtliche, soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben einschränkenden Maßnahmen aufgehoben werden.

Die Politik bedient sich als Grundlage der Zahlen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts mit ihren sich ständig wandelnden Parametern wie R-Wert und X-Tage-R-Wert. Diese Zahlen für Deutschland sowie die weltweiten Zahlen stehen in einem Ungleichgewicht zu den verhängten Maßnahmen.


Die Fakten:

Laut statistischem Bundesamt, Stand 8. Januar 2020, beträgt die Bevölkerungszahl Deutschlands 83,1 Millionen (83.100.000). Die Zahl der Infizierten mit dem Sars-CoV-2 Virus seit Beginn der Corona Krise beträgt laut Robert-Koch-Institut, Stand 20. Juni 2020, 188.534 (gleiche Zahl der positiv getesteten Personen) 8872 positiv getestete Menschen starben im gleichen Zeitraum, wobei nicht feststellbar ist, ob Ursache des Todesfalles primär der Corona-Virus war. Hierbei bedeutet infiziert nicht gleich erkrankt.

Dazu kommt, dass die Festlegung des kritischen sog. R-Wertes sowie den X-Tage-R-Wert seit Beginn der Corona -Krise ständig geändert wird, was eine wirkliche Transparenz über das gesundheitliche Ausmaß erschwert. Derzeit wird ein kritischer Reproduktionswert von 1 angenommen, der mit 1,06 aufgrund lokaler Ereignisse leicht und unmaßgeblich erhöht ist. Der 7-Tage-R-Wert liegt bei 1,17.

Schlussfolgerung: Einen generellen Anstieg der Fallzahlen gibt es nicht!


Forderungen der NPD

  • Diese massive Störung des Verhältnismäßigkeitsprinzips mit seiner ungleichen Verteilung von Risiken und Folgen muss beendet werden. Die negativen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Folgen der seit Monaten das gesamte Leben und Wirken in Deutschland beeinträchtigende Maßnahmen werden erst noch hervortreten.
  • In Verantwortung vor Staat und Gesellschaft und den Bürgern unseres Landes ist es deshalb unerlässlich, die unverhältnismäßigen Beschränkungen für Bürger und Unternehmen aufzuheben und die Wirtschaft wieder hochzufahren.

Es sind weiterhin schon heute die Weichen für eine Politik von morgen zu stellen, die diesen negativen Auswirkungen begegnet und abmildert. Der Sturz ins wirtschaftliche Bodenlose für Einzelne, Familien und Unternehmer in großer Zahl ist prognostizierbar. Die Umverteilung von Arbeit, Einkommen und Chancen wird uns noch sehr lange beschäftigen.

  • Um der sozialen und wirtschaftlichen Abwärtsspirale durch Massenarbeitslosigkeit und Armut und ihren Folgen der gesellschaftlichen Ausgrenzung zu begegnen, ist die Einführung eines am Gemeinwohl orientierten Grundeinkommens* zu prüfen (ein »bedingungsloses Grundeinkommen« ist für uns nach wie vor nicht akzeptabel).

  • Die aus der Corona-Krise gewonnenen Erkenntnisse müssen in einen Evaluations- und schließlich Umsetzungsprozess münden, der zu einer tatsächlichen Vorbereitung auf diverse denkbare Katastrophenfälle führt.
  • Die gesellschaftliche Debatte über den Sinn staatlicher Maßnahmen darf nicht unterdrückt werden. Es ist immer eine angemessene Kosten-Nutzen-Abwägung anzustellen, die nicht nur die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen gegeneinander abwägt, sondern staatliche Maßnahmen auch in Lichte der Freiheit und der Freiheitsrechte betrachtet.

Fazit:  Im Interesse von Volk und Staat sind alle Maßnahmen zu beenden, die eine unverhältnismäßige Belastung und Einschränkung bedeuten und politische Entscheidungen zu treffen, die künftige Generationen nicht mit den wirtschaftlichen und sozialen Folgen in untragbarer Weise belasten.

Verabschiedet vom Parteivorstand der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), Berlin, 23.06.2020

*Weiterführende Literatur zum Thema »Gemeinwohlorientiertes Grundeinkommen«: »Was wir wollen«, Kommentierung des Parteiprogramms der NPD, Broschüre, 188 Seiten, zu beziehen beim Materialdienst der NPD: https://npd-materialdienst.de/de/Lesestoff/waswirwollen.html