Potsdam – Peinliches Urteil für die Altparteien. Die politische Hexenjagd gegen zur Europawahl von der NPD verbreiteten Wahlplakaten ist mit dem nun ergangenen Urteil des Landgerichtes Potsdam als das entlarvt worden, was es ist: nämlich der leider erfolgreiche Versuch, den Wahlkampf der NPD zu sabotieren und Migrationskritik zu kriminalisieren. Mit Beschluss vom 20.12.2019 hat das LG Potsdam entschieden, dass die „Migration-tötet“-Plakate der NPD nicht strafbar sind und deshalb nicht der Beschlagnahme unterliegen. Es bestätigte damit eine gleichlautende Entscheidung des AG Potsdam und verwarf die hiergegen eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft.
NPD-Landeschef Klaus Beier zeigte sich mit dem Urteil zufrieden:
„Wieder einmal mussten die Gerichte die Altparteien in die Schranken weisen, weil diese in ihrem irrrationalen Krieg ‚ gegen Rechts ‘ mittlerweile jegliches Maß vermissen lassen und dabei die Meinungsfreiheit auf dem Altar der Political Correctnessopfern.
Dort wo Meinungsfreiheit gefährdet ist, ist es wichtig, dass es Mutige gibt, die diese notfalls gerichtlich einfordern. Ja, man muss sich kritisch zur Masseneinwanderung äußern dürfen. Man muss auch die harten Folgen dieser unkontrollierten Zuwanderung ansprechen dürfen. Dank der NPD ist nun letztinstanzlich gerichtlich geklärt worden, dass dies auch in Zukunft möglich ist.“
Der Beschluss des Landgerichtes ist unanfechtbar.
Potsdam, 04.01.2020
NPD-Pressestelle