Nach zehn Jahren vom höchsten deutschen Gericht bestätigt: Udo Voigt darf aus politischen Gründen diskriminiert werden

Vor zehn Jahren wollte der ehemalige NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt für einen Kurzurlaub in einem Hotel in Bad Saarow (Brandenburg) verweilen. Die Buchung wurde zunächst bestätigt, später teilte der Hoteldirektor jedoch schriftlich mit, dass ein Aufenthalt nicht möglich sei, da die politische Überzeugung des NPD-Chefs nicht mit dem Ziel des Hotels vereinbar sei, jedem Gast ein „exzellentes Wohlfühlerlebnis“ zu bieten. Gleichzeitig wurde auch ein Hausverbot verhängt.

Udo Voigt klagte durch alle Instanzen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass private Hotelbetreiber Hausverbote auch aus politischen Gründen erteilen dürfen.

Diese neuerliche Gerichtsentscheidung zeigt, welche Zustände in unserem Land herrschen. Während für diverse Randgruppen Antidiskriminierungsgesetze geschaffen werden, darf man gestandene Persönlichkeiten wegen ihrer vermeintlich falschen Gesinnung aussperren und benachteiligen.

Dazu heute Udo Voigt in Berlin:

„Das Bundesverfassungsgericht benötigte viele Jahre, um darüber zu entscheiden, meine Klage abzulehnen.

Ob die Verfassungsrichter genauso entschieden hätten, wenn ein NPD-Wirt Gregor Gysi oder einem Migranten Hausverbot erteilt, darf dahingestellt werden.

Die BRD-Justiz hat wieder einmal unter Beweis gestellt, dass man sich von den ehernen Grundsätzen ‚gleiches Recht für alle‘ sowie ‚Grundrechte für alle‘ verabschiedet hat, wie auch die haarsträubende Rechtsprechung der letzten Jahre gegen viele weitere Dissidenten zeigt“.

Berlin, den 09.10.2019

Klaus Beier

NPD-Bundespressesprecher