Laut Medienberichten soll ein Rechenschaftsbericht mit Unstimmigkeiten aus dem Jahr 2007 die NPD nun endgültig teuer zu stehen kommen.
Mit einem heute veröffentlichten Beschluss bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aber lediglich ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012.
Wegen falscher Angaben im Rechenschaftsbericht wurde gegen die NPD damals eine Strafzahlung in Höhe von 1,27 Millionen Euro verhängt. Diese fragwürdige Strafe wurde aber bereits vor Jahren beglichen. Sie wurde jetzt eben nur höchstrichterlich bestätigt.
Wieder einmal zeigt diese Meldung, wie die „Lückenpresse“ arbeitet. Sie reißt Sachen aus dem Zusammenhang und lässt wichtige Fakten weg.
Die NPD bleibt auch weiterhin handlungsfähig und wird trotz aller Widrigkeiten den Kampf für ein besseres Deutschland fortsetzen.
Berlin, den 08.08.2019
Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher