Pflegebereich wegen Unterfinanzierung Pflegefall: Geld anderweitig veranschlagt!

Die Bundesrepublik Deutschland erachtet sich als reich genug, um über generöse Entwicklungshilfe und großzügige Asylgewährung geradezu „grenzenlose“ Hilfsbereitschaft an den Tag zu legen, ungeachtet fremder Interessen. Dabei stört auch die unerhebliche Staatsverschuldung Deutschlands – immerhin mehr als zwei Billionen Euro – mitnichten. Machen sich aber zunehmend Altersarmut und Engpässe im Pflegebereich im Land breit, wird bei weitem nicht dasselbe Engagement zur Problembewältigung an den Tag gelegt. Eine Pflegebranche, die vernünftig arbeiten soll, bedarf selbstredend dementsprechender Rahmenbedingungen vom Pflegeschlüssel bis hin zur angemessenen Entlohnung. Die Nachfrage nach Pflege nimmt immerhin kontinuierlich zu. Allerdings überfordern trotz Pflegeversicherung die Eigenanteile die Betroffenen mehr und mehr.

Die Regierung verspricht zwar wieder einmal etwas zu unternehmen, nur ist hier im Gegensatz zu anderen Großzügigkeiten die Finanzierung unklar. Noch ist der Bundesregierung beispielsweise nicht bekannt, wie sie ihr sogenanntes Pflegelöhneverbesserungsgesetz finanzieren soll.

Bereits Anfang des Jahres hatte die Regierung den anteilig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichteten Beitragssatz für die Pflegeversicherung erneut erhöht, und zwar um 0,5 Prozent. Dieser beträgt seitdem 3,05 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich eines Zuschlags von 0,25 Prozent für Kinderlose. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt bei monatlich 4537,50 Euro.  Laut einer Statistik des Verbands der Ersatzkassen (vdek) sind die von den Pflegeheimbewohnern selbst zu tragenden Kosten im vergangenen Jahr im Bundesdurchschnitt um 58 Euro auf 1 830 Euro monatlich gestiegen. Im Mai 2017 waren diese im Schnitt noch unter 1 700 Euro monatlich gelegen.

Einem Bericht des Ärzteblatts zufolge addieren sich die Ausgaben der Pflegeversicherung bis Ende des Jahres auf fast 41 Milliarden Euro. Anfang 2016 waren es noch 31 Milliarden Euro. Überdies gehen aktuelle Berechnungen der Postbank davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von 3,3 Millionen im Jahr 2017 auf fünf Millionen bis 2045 anwachsen wird.

Manche Vorschläge, wie beispielsweise teils aus den Reihen des Sozialverbands Deutschland zu vernehmen, fordern eine Deckelung der Eigenanteile, indem der  Solidaritätszuschlag als „Pflege-Soli“ weitergeführt wird. Eine legitime Forderung, nur bezahlt man ggf. später als Pflegebedürftiger nur deshalb weniger, weil man vorher bereits geschröpft wurde. Nachdem hinreichend bekannt ist, dass die sogenannte soziale Schere sich seit Jahren zunehmend spreizt, wäre es sozialpolitisch eher angebracht, die Beitragsbemessungsgrenze deutlich nach oben zu verschieben, um das Solidaritätsprinzip nicht bei den besonders starken Einkommensgruppen abzuschwächen.

Schließlich wird der prozentuale Pflegebeitrag derzeit faktisch kleiner, umso höher das Einkommen eines Pflegeversicherten über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Überdies wäre ein familien- und demographiepolitischer Ansatz, den Zusatzbeitrag für Kinderlose stärker zu erhöhen. Erhellend ist aber vielleicht auch ein schlichter Vergleich: Der GKV-Spitzenverband geht für das aktuelle Regierungsvorhaben in der Pflege von Kosten in Höhe von vier Milliarden Euro aus. Allein im Freistaat Bayern werden aber laut Doppelhaushalt 2019/2020 für die Bereiche Asyl und Integration 3,55 Milliarden Euro veranschlagt.

Sascha A. Roßmüller