Nach dem Mord an dem zuvor bundesweit kaum bekannten CDU-Politiker Walter Lübcke ist die skrupellose Instrumentalisierung eines Gewaltverbrechens „gegen rechts“ zum BRD-Alleinstellungsmerkmal aufgestiegen. Es wird abseits belastbarer Fakten gelogen, gehetzt und böswillig spekuliert, dass Sudel-Ede (v. Schnitzler) oder Ilya Ehrenburg vor Neid erblassen würden. In der verdorbenen Fantasie der antinationalen BRD-Kampfpresse sind „rechte“ Einzeltäter nicht vorgesehen; es müssen mindestens ganze Netzwerke am Werke sein. Die jetzt am schrillsten geifern, sehen bei Übergriffen und Mordversuchen auf nationale Politiker besonders routiniert weg. Das mediale Agitationskartell erklärt Spekulationen zu Fakten, hinter die die Ermittlungsbehörden möglichst nicht mehr zurückkönnen, wollen sie sich nicht dem Verdacht der Kumpanei mit “rechts“ aussetzen
Dass mental Zu-kurz-Gekommene im Internet Beleidigungen, Menschenverachtung und „Fahndungsaufrufe“ verbreiten, fällt den roten und immergrünen Pharisäern erst auf, wenn sie und ihresgleichen nicht mehr selbst die Absender sind.
Lübcke war auch nicht, wie behauptet wird, das erste politische Mordopfer.1981 wurde der FDP-Politiker Heinz-Herbert Karry mit vier Kugeln hingerichtet; Täter unbekannt. 1986 liquidierte die RAF den Politiker und Ministerialdirigenten Gerold von Braunmühl. Von diesen Morden war jetzt in den Medien erwartungsgemäß nichts zu hören, damit das befeuerte Entsetzen nicht leidet.
Der Übergang von der Lückenpresse zur Lumpenpresse ist bekanntlich fließend.
Der Mord von Kassel passt nicht Wenigen im Lande so gut ins Konzept wie 2000 der erfundene Kindermord von Sebnitz durch „Rechtsradikale“. Der Geist der nicht aufgeklärten „NSU-Morde“ liegt über der veröffentlichten Meinung wie tödlicher Mehltau. Gegner von Merkels Flüchtlingspolitik werden inzwischen pauschal als „geistige Brandstifter“ bzw. „Terrorhelfer“ denunziert.
Real existierende Demokratie, Meinungsfreiheit und Achtung Andersdenkender sind für die, die das Klima im Lande systematisch vergiften, nur lästige Relikte, die beim „Kampf gegen rechts“ stören. „Einzelfälle“ bei denen Instrumentalisierung und Verallgemeinerung strikt verboten sind, darf es nur dann geben, wenn sog. „Schutzsuchende“ deutsche Menschen vom Leben zum Tode befördern.