Sie feiern das Grundgesetz, dabei zerstören sie es!

Eigentlich sollte man auf dem Standpunkt stehen, dass das Grundgesetz, das in diesen Tagen seinen 70. Geburtstag feiert, stark verbesserungswürdig ist. So fehlen zum Beispiel viele soziale Rechte und Pflichten, auch kommt der Schutz des Volkes als ethnischer Gemeinschaft viel zu kurz. Luft nach oben wäre also auf jeden Fall.

Aber angesichts des Personals, welches aktuell die Geschicke in unserem Lande lenkt, wäre wohl das, was bei einer neuen Verfassung herauskommen würde, eine absolute Katastrophe. Das lässt sich schon daran ablesen, wie die etablierten Parteien mit dem Grundgesetz umgehen.

Sie feiern es, dabei zerstören sie es seit Jahren!

So ist die Bundeswehr laut Grundgesetz ausschließlich für die Landesverteidigung und für Katastrophenhilfe zuständig. Die Angriffskriege und Auslandseinsätze der letzten Jahrzehnte sind klar grundgesetzwidrig!

Das Grundgesetz stellt die Ehe zwischen Mann und Frau unter besonderen Schutz. Eine Aufweichung zur Ehe für alle – auf die Homo-Ehe könnten bald schon Polygamie und Kinderehen folgen – ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Das Grundgesetz steht für gleichartige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Abgehängte Regionen, massive Kinderarmut, drohende Altersarmut und eine allgemein auseinanderklaffende Schere zwischen Arm und Reich sind das Gegenteil von dem, was die Väter des Grundgesetzes wollten.

Das Deutschsein ist in Artikel 116 klar an die deutsche Volkszugehörigkeit gekoppelt. Doppelte Staatsbürgerschaften, Masseneinbürgerungen und die systematische Verramschung der deutschen Staatsangehörigkeit widersprechen dem grundgesetzlich verbrieften Bekenntnis zum deutschen Volk.

Artikel 1 sagt, dass die Würde des Menschen unantastbar sei. Warum gilt das nicht für etwa 100.000 Menschen pro Jahr, die durch Abtreibungen noch im Mutterleib getötet werden?

Bei verbrieften Freiheitsrechten wie zum Beispiel der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gilt zweierlei Maß. Während Deutsche im Allgemeinen und Patrioten im Besonderen straflos beschimpft und verächtlich gemacht werden können, wird auf der anderen Seite mit Gesinnungsparagraphen und Schikanen bei Versammlungen gegen Zuwanderungskritiker vorgegangen.

Selbst das Asylrecht aus Artikel 16 a des Grundgesetzes ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. So heißt es dort klar, dass sich auf das Asylrecht nur berufen kann, wer politisch verfolgt wird und wer nicht über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist ist. Dass dies nicht mehr gilt, ist nun kein Geheimnis. Jeder, der möchte, kann nach Deutschland kommen und es sich hier auf unsere Kosten gut gehen lassen.

Diese Reihe an eklatanten Verletzungen des Grundgesetzes ließe sich wohl beliebig fortsetzen. Die, die sich immer auf das Grundgesetz berufen und heute im Bundestag große Feierreden geschwungen haben, treten es mit Füßen.

Die herrschenden Verhältnisse sind so krank, dass es einer vermeintlich rechtsextremistischen Partei wie der NPD bedarf, die das Grundgesetz vor seinen Feinden in Berlin verteidigen muss.

Ronny Zasowk