Siege am VG Hamburg und VG München: Auch NDR und BR müssen Hörfunkspot der NPD ausstrahlen!

War bereits gestern eine Beschwerde der NPD beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erfolgreich, zogen heute die Verwaltungsgerichte Hamburg und München nach.

Die drei Sender hatten sich zunächst geweigert, einen von der NPD überarbeiteten Werbespot auszustrahlen, weil der Beitrag angeblich den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle.

Doch die Richter stellten klar, daß das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch Parteien zustehe und zudem keine Volksverhetzung erkennbar sei.

Dabei wurde dem NDR heute folgendes vom VG Hamburg ins Stammbuch geschrieben:

„Die Bewertung des Antragsgegners, der Inhalt des Wahlwerbespots erinnere an die Stigmatisierung der Juden im Dritten Reich, vermag die Kammer ausdrücklich nicht zu teilen. Gegen die jüdische Bevölkerung wurde vom ersten Tag der nationalsozialistischen Diktatur an mit dezidierter Entrechtung in allen Belangen vorgegangen.

Die von dem Antragsgegner gezogene Parallele zu dem vorliegenden Wahlwerbespot stellt eine Verharmlosung der in der nationalsozialistischen Diktatur gegen jüdische Bürger ausgeübten Gewalt dar.“

Der Prozeßbevollmächtigte der NPD, RA Peter Richter, zeigte sich heute zuversichtlich, daß nun auch im Fall des überarbeiteten Fernsehwahlwerbespots positiv für die NPD entschieden wird und sagte heute:

„Heute ist ein guter Tag für die Meinungsfreiheit in diesem Land. Nach den doch sehr befremdlichen Entscheidungen aus Koblenz, Köln und Karlsruhe in den letzten Wochen scheint mit den aktuellen Beschlüssen aus Kassel, München und Hamburg wieder verstärkt der gesunde Menschenverstand in den Gerichtssälen Einzug zu halten.

Angesichts fortwährender Kriminalisierungsversuche gegenüber jeder Form von Kritik an der illegalen Migrationspolitik der Bundesregierung ist diese Entwicklung sehr zu begrüßen.“

Der Werbespot zur Europawahl wird nun im Hörfunkprogramm „NDR Info“ am 11. Mai (11.58 Uhr) und am 21. Mai (15.58 Uhr) ausgestrahlt sowie beim Bayerischen Rundfunk am 14. Mai um 7.45 Uhr (Bayern 3) und am 16. Mai um 7.57 Uhr (Bayern 1).

Berlin, den 10.05.2019

Klaus Beier

NPD-Bundespressesprecher