Sendeanstalten wollen NPD-Wahlwerbespot zur Europawahl nicht ausstrahlen

NPD fordert mit einstweiliger Anordnung Meinungsfreiheit ein!

Da die Sendeanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Ausstrahlung des NPD-Wahlwerbespots ablehnen, wurde die Rechtsabteilung der NPD aktiv.

Beanstandet wurden unter anderem die Aussagen „Migration tötet“ und  „ausländische Messermänner“.

Der Vorwurf der Volksverhetzung ist nach Ansicht der NPD fallbezogen nicht nachvollziehbar. Insbesondere findet die Interpretation der Gegenseite, in dem Spot würden in Deutschland lebende Migranten kollektiv und pauschal als gewalttätige Individuen dargestellt, die fast täglich Deutsche angreifen, im Wortlaut des Textes keine Stütze.

Die Aussage „Migration tötet“ stellt weder eine böswillige Verächtlichmachung von Bevölkerungsteilen noch einen Angriff auf deren Menschenwürde dar. Die Gegenseite verkennt geflissentlich, dass es „Migration tötet“ und nicht „Migranten töten“ heißt, also eben gerade nicht alle Migranten als Mörder bezeichnet werden, sondern vielmehr die objektive Problemlage angeprangert wird, dass die derzeit praktizierte Migrationspolitik der Bundesregierung tagtäglich zur Verletzung oder gar Tötung von Deutschen durch die vorbezeichneten „Messermänner“ führt.Peter RichterSpitzenkandidat Udo Voigt und Parteichef Frank Franz

Dazu ergänzte heute der Verfahrensbevollmächtigte RA Peter Richter:

„Aus dem von Alice Weidel im Deutschen Bundestag geprägten Begriff der ‚Messermänner‘ nunmehr eine Volksverhetzung konstruieren zu wollen, um den Wahlkampf der NPD zu behindern, markiert einen neuerlichen Tiefpunkt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in diesem Land. Die NPD wird sich der Zensur des mit Zwangsbeiträgen alimentierten Staatsfunks nicht beugen und die Ausstrahlung des Werbespots nunmehr gerichtlich erzwingen.“

Berlin, den 25.04.2019

Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher