Brandenburger NPD reicht Verfassungsklage gegen Quotengesetz ein

Der Landesverband der Brandenburger NPD hat – vertreten durch den Landesvorsitzenden Klaus Beier – Klage beim Verfassungsgericht in Potsdam eingereicht. Die NPD dürfte damit die erste Partei in der Mark sein, die sich im Wege der Verfassungsklage gegen das vom Brandenburger Landtag am 31.01.2019 beschlossene „Parité-Gesetz“ wendet.

Der Gesetzentwurf sieht in seinem Kern die Verpflichtung der politischen Parteien vor, bei Landtagswahlen nur noch geschlechterparitätisch besetzte Wahlvorschläge aufzustellen.

Dem zufolge müssen die Hälfte der Landtagsabgeordneten künftig Frauen sein. Das soll dadurch sichergestellt werden, dass die Parteien per Gesetz verpflichtet werden, jeden zweiten Listenplatz mit einer Frau zu besetzen. Das neue Wahlrecht soll ab 2020 gelten.

Dazu erklärte der Spitzenkandidat der brandenburgischen Nationaldemokraten zur diesjährigen Landtagswahl, Ronny Zasowk:

“Wir haben gegen diesen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff Klage eingereicht. Wir sind keinesfalls gegen Gleichberechtigung, aber solche Quoten zerstören das Leistungsprinzip. Keine Frau will eine Quotenfrau sein, sondern wegen ihrer Leistungen und Fähigkeiten bestimmte Aufgaben übernehmen.

Wem es wirklich um Frauenrechte geht, der sollte dafür sorgen, dass Kinder kein Armutsrisiko mehr sind, der sollte Mütter finanziell absichern und der sollte dafür sorgen, dass keine Menschen mehr nach Deutschland kommen, die unseren Frauen ihre Rechte wieder wegnehmen wollen.”

Die Brandenburger NPD konnte als Verfahrensbevollmächtigen RA Peter Richter gewinnen, der heute klarstellte:

„Es ist ein Armutszeugnis für den Brandenburgischen Landtag, gegen den ausdrücklichen Rat führender Staatsrechtler sehenden Auges ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zu beschließen und das ernsthaft als historischen Meilenstein zu verkaufen.

Chancengleichheit für Männer und Frauen bei Wahlen ist eine demokratische Selbstverständlichkeit, aber eine staatlich verordnete Quotierung der Listenplätze stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Rechte der politischen Parteien dar. Diese sind nicht die Erfüllungsgehilfen links-grünen Gender-Irrsinns.“

Potsdam, den 13.03.2019

Klaus Beier

NPD-Bundespressesprecher