Anfang 2017 sind die Bundesländer mit ihrem undemokratischen Versuch, die NPD zu verbieten, erwartungsgemäß gescheitert. Jetzt versuchen es die drei Staatsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die sich schon im ersten Versuch 2003 blamiert haben, in einem dritten Anlauf. Mit dem „kleinen Verbotsverfahren“ soll diesmal den Nationaldemokraten die Parteienfinanzierung gestrichen werden.
Hierzu stellt der NPD-Parteivorsitzende Frank Franz fest:
„Es ist unfassbar peinlich, was sich die drei Verfassungsorgane hier leisten. Nach zwei gescheiterten Verbotsverfahren gegen unsere NPD soll jetzt ein dritter Anlauf unternommen werden, um uns von der Parteienfinanzierung auszuschließen.
Was ich im zweiten Verbotsverfahren sagte, gilt auch für den kommenden Antrag. Wir sehen dem Vorhaben mit dem notwendigen Ernst, aber gelassen entgegen. Sollte das Bundesverfassungsgericht Kernelemente unserer Demokratie, beispielsweise den Gleichbehandlungsgrundsatz, entsorgen, nur um der NPD ein paar Euro zu entziehen, dann handelt es sich bei dieser Bundesrepublik tatsächlich nur noch um die Simulation eines Rechtsstaates, der sich demokratisch schimpft.
Ich prophezeie, dass sich die Befürworter dieses Antrages abermals eine blutige Nase holen werden.“
Der Prozessbevollmächtigte im zweiten NPD-Verbotsverfahren Peter Richter ergänzte:
„Die bloße Ankündigung von Anträgen, die der Staat stellen will, ist völlig irrelevant. Erst wenn die Anträge in Karlsruhe tatsächlich eingehen, besteht Veranlassung, sich damit auseinanderzusetzen.
Fest steht aber jetzt schon: Die im letzten Jahr beschlossene Grundgesetzänderung ist verfassungswidrig, weil sie gegen den unabänderlichen Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstößt.
Deswegen sind alle nun angekündigten Anträge der Verfassungsorgane von vornherein zum Scheitern verurteilt. Je mehr Anträge der Staat stellt, desto mehr Verfahren wird die NPD gewinnen.“
Berlin, den 27.04.2018
Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher