Ob es die Asylkrise ist oder der liberale Umgang mit ausländischen Kriminellen – die politisch Verantwortlichen in Brandenburg sind drauf und dran, auch den kümmerlichen Rest an Vertrauen, das die Bürger noch in sie gesetzt haben, zu verspielen.
Nun hat das Brandenburger Oberlandesgericht ein Urteil gefällt, das nur als Skandal bezeichnet werden kann. Sogenannte Altanschließer, die für ihre bereits vor Jahrzehnten verlegten Wasser- bzw. Abwasseranschlüsse rechtswidrig zur Kasse gebeten wurden, bekommen in vielen Fällen die zu Unrecht abkassierten Altanschließerbeiträge nicht zurückerstattet.
Geklagt hatte ein Ehepaar aus Bad Saarow, das seinerzeit, ohne in Widerspruch zu gehen, den abverlangten Beitrag entrichtet hat. Später erfuhren sie, dass sie den Beitrag nicht hätten zahlen müssen, weil die Gebührenbescheide rechtswidrig waren. Da sie aber keinen Widerspruch einlegten, sollen sie nun keinen Anspruch auf Rückzahlung des Beitrags haben.
Experten gehen davon aus, dass insgesamt etwa 300.000 Brandenburger Haushalte von der Altanschließerproblematik betroffen sind. Rund 90.000 davon haben, wie das Ehepaar aus Bad Saarow, widerspruchslos gezahlt und werden nun von der Landesregierung und der Brandenburger Justiz im Regen stehen gelassen. Die Forderungen summieren sich Schätzungen zufolge auf rund 300 Millionen Euro. Zum Teil geht es pro Haushalt um mehrere tausend Euro.
Die NPD hielt die getroffenen Regelungen von Beginn an sowohl für rechtswidrig als auch für in höchstem Maße sozial ungerecht. Daher sprechen wir uns dafür aus, dass die Landesregierung die Rückzahlung der Beiträge auch in den Fällen anweist, in denen ohne Widerspruch gezahlt wurde. Bürger, die in die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln vertraut haben, dürfen am Ende nicht die Dummen sein!
Ronny Zasowk