Gebt den Altanschließern ihr Geld zurück!

Die sogenannte Altanschließer-Problematik mag für Unbeteiligte wie eine juristische Marginalie erscheinen, doch für die Betroffenen ist sie nicht nur ein dauerhaftes Ärgernis, sondern ein kostspieliger Justiz- und Verwaltungsskandal. Wurden vor einigen Jahren tausende Brandenburger Grundstücksbesitzer für Trinkwasser- und Abwasseranschlüsse zur Kasse gebeten, die zum Teil bereits zu DDR-Zeiten (oft unter Einbeziehung von Eigenarbeit) verlegt worden sind, urteilte das Bundesverfassungsgericht im November 2015, dass die erhobenen Beiträge für bereits vor dem Jahr 2000 angelegte Kanalanschlüsse rechtswidrig seien.

Die eingeforderten Beiträge variieren zwischen niedrigen vierstelligen und hohen sechsstelligen Beträgen. War das Prozedere schon ohnehin mehr als fraglich, sollen nun nur diejenigen Bürger ihr Geld zurückerhalten, die seinerzeit Widerspruch gegen die entsprechenden Bescheide eingelegt haben. Wer im guten Glauben an die Rechtmäßigkeit der behördlichen Tätigkeit ohne zu Murren gezahlt hat, soll nun auf den Kosten sitzen bleiben.

Der Cottbuser NPD-Stadtverordnete Ronny Zasowk hält das für einen ausgemachten Skandal: „Als diese Bürgerabzocke damals beschlossen wurde, stimmte ich in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung bereits dagegen, weil ich es für nicht zumutbar hielt, Bürger für Leistungen zur Kasse zu bitten, die zum Teil Jahrzehnte zurücklagen. Auch erschien mir die Altanschließergebühr wie ein Versuch der Kommunen, auf Kosten der Bürger die eigene Bilanz auf Vordermann zu bringen. Indiz dafür waren die zum Teil stark unterschiedlichen Beitragssätze. Wie kann sinnvoll erklärt werden, dass dieser in Potsdam nur einen Bruchteil von dem in Cottbus ausmacht?“

Zasowk verknüpft seine Kritik am Behördenhandeln mit einer klaren Forderung: „Diejenigen, die gutgläubig gezahlt haben und vielleicht aus Angst vor juristischen Folgekosten keinen Widerspruch eingelegt haben, dürfen nun nicht die Dummen sein! Noch heute gilt das Staatshaftungsgesetz aus DDR-Zeiten, dem zufolge Verwaltungen zu Schadenersatz verpflichtet sind, wenn ein Bürger durch rechtswidriges Behördenhandeln ein Vermögensschaden entsteht. Gebt den Betroffenen ihr Geld zurück!“

NPD-Pressestelle