Meinungsfreiheit nicht erst 2017 gefährdet

Am 24. November referierte Sebastian Schmidtke vom NPD-Parteivorstand bei der NPD-Oberhavel zum Thema „Meinungsfreiheit gestern und heute“. Vor gut gefülltem Saal verwies der Redner auf die ersten Vorläufer des sog. Volksverhetzungsparagraphen; die Karlsbader Beschlüsse von 1819.

Durch sie wurde die Presse- und Meinungsfreiheit im Deutschen Bund stark eingeschränkt, weil die regierenden Fürsten sich Kritik an Ihrer Politik vom Hals halten wollten. Neben dem Verbot von Burschenschaften kam es zur systematischen Überwachung der Universitäten, Pressezensur und Entlassungen von Professoren.

Die Jahre nach 1819 waren von der sog „Demagogen“-Verfolgung geprägt, einer Verfolgung nationalgesinnter Professoren und Schriftsteller, die verhaftet, angeklagt und des Landes verwiesen wurden. In der BRD wurde der Tatbestand der „Volksverhetzung“ 1960 nach den von der Stasi in Auftrag gegebenen Hakenkreuzschmierereien an der Kölner Synagoge (1959) erstmals präzisiert und in den Folgejahren ständig erweitert und verschärft, galt es doch, nun auch jene zu kriminalisieren, die sich der Überfremdung des Landes und der Umwandlung unserer Geschichte in ein Kriminalmuseum in den Weg stellten und stellen.

Nach der letzten Erweiterung des Volksverhetzungsgesetzes mit gewollt unscharfen Formulierungen habe die BRD, was die Kriminalisierung unbequemer (nationaler) Meinungsträger betrifft, DDR-Niveau erreicht. Schmidtke rief die Anwesenden auf, mit Witz und Kreativität weiter unbeirrt Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und sich von Drohgebärden der Regierenden nicht beirren zu lassen.

PS: Schon vor 1819 wurden kulturelle Pflöcke gegen Maulkörbe der Regenten von deutschen Dichtern eingeschlagen, die den Herrschenden gar nicht gefielen, wie z.B. das später vertonte nachstehende Werk:

Der Gott, der Eisen wachsen ließ,
der wollte keine Knechte,
drum gab er Säbel, Schwert und Spieß
dem Mann in seine Rechte;
drum gab er ihm den kühnen Mut,
den Zorn der freien Rede,
dass er bestände bis aufs Blut,
bis in den Tod die Fehde.

So wollen wir, was Gott gewollt,
mit rechter Treue halten
und nimmer im Tyrannensold
die Menschenschädel spalten.
Doch wer für Tand und Schande ficht,
den hauen wir zu Scherben,
der soll im deutschen Lande nicht
mit deutschen Männern erben.

Gedichtet 1812 von Ernst Moritz Arndt 1812; vertont von Albert Methfessel

Pressestelle NPD-Oberhavel