Wer Asyl und Integration sagt, meint Bevölkerungsaustausch

In den letzten Jahren sind deutlich mehr als zwei Millionen Menschen über das Asylticket nach Deutschland gekommen. Das originäre Ziel des Asylrechts ist der zeitweilige Schutz für politisch Verfolgte. Grundsatz geltenden Rechts ist es, dass abgelehnte Asylbewerber in die sicheren Drittländer abgeschoben werden, über die sie nach Deutschland eingereist sind. Dies betrifft einen Großteil der Einreisenden: Im Jahr 2016 sind lediglich 905 Asylbewerber nach Deutschland gekommen, ohne über einen sicheren Drittstaat eingereist zu sein.

Den herrschenden Parteien geht es nicht um die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze. Seit Beginn der Asyl- und Flüchtlingskrise reden alle im Bundestag vertretenen Parteien von Integration, woraus abzuleiten ist, dass es nicht um zeitweilige Zuflucht geht, sondern um dauerhaften Aufenthalt. Selbst abgelehnte und kriminelle Ausländer werden nicht abgeschoben, was der tschetschenische Tiergarten-Mörder Ilyas A. und Weihnachtsmarkt-Terrorist Anis Amri exemplarisch vor Augen führen.

Auch in den zuständigen Behörden wird mittlerweile systematisch daran gearbeitet, allen Asylbewerbern und Flüchtlingen einen unbefristeten Aufenthalt zu gewähren. Laut geltender Rechtslage muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) spätestens nach drei Jahren individuell überprüfen, ob der Fluchtgrund noch besteht. Wenn dies nicht geschieht, erhält die betroffene Person einen Rechtsanspruch auf dauerhaften Aufenthalt.

Von hunderttausenden Asylbewerbern, die beispielsweise aus dem weitgehend befriedeten Syrien nach Deutschland gekommen sind, wurde kaum einer konsequent in die Heimat zurückgeführt. Mehrere Bundesländer nehmen darüber hinaus keinerlei Abschiebungen in Richtung Afghanistan vor. Der Gipfel des Eisbergs war in der letzten Woche erreicht, als bekannt wurde, dass ein bereits abgeschobener Afghane wieder zurück nach Deutschland geholt werden soll, weil nicht klar war, ob die Abschiebung rechtmäßig erfolgte. Dass in den letzten Jahren Millionen Einreisen illegal erfolgten, interessiert hingegen offenbar niemanden.

Bislang nur 206 Rücknahmen und Widerrufe stehen im Jahr 2017 hunderttausenden Asylbewerbern und Flüchtlingen gegenüber, die trotz fehlendem Fluchtgrund nicht abgeschoben, sondern zu Einwanderern mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus werden. Auch im gesamten Jahr 2016 wurde der Asyl- oder Flüchtlingsstatus lediglich 240 Personen entzogen.

Selbst die Widerrufe bleiben meist ohne Folgen: von 20.484 im Ausländerzentralregister gespeicherten Personen, deren Anerkennung bereits einmal widerrufen wurde, haben 17 Prozent inzwischen befristete und 79 Prozent unbefristete Aufenthaltsrechte.

Aus dem Asylrecht wird so ein Ersatzeinwanderungsrecht, der Rechtsstaat besteht in asyl- und ausländerrechtlichen Fragen nur noch auf dem Papier.

Die NPD spricht sich seit langem dafür aus, dass geltendes Recht endlich konsequent zur Anwendung kommen muss. Wer über einen sicheren Drittstaat einreisen will oder sich nicht identifizieren kann, muss bereits an der Grenze abgewiesen werden. Wer keinen Fluchtgrund vorweisen kann, muss ausnahmslos abgeschoben werden.

Die Deutschen sollten sich nicht zum Narren halten lassen, wenn ihnen mit einer von oben verordneten Willkommenskultur Asyl und Integration zugemutet werden, was letztlich aber nicht zeitweilige Zuflucht, sondern systematischen Bevölkerungsaustausch bedeutet.

Ronny Zasowk