NPD erhebt Organklage gegen den Deutschen Bundestag

Die NPD hat mit Schriftsatz Ihres Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Peter Richter, letzte Woche beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen den Deutschen Bundestag erhoben. Gegenstand ist das Gesetz zur Änderung des Art. 21 des Grundgesetzes, wonach „verfassungsfeindliche“ Parteien zukünftig durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können.

Dazu sagte der NPD-Parteivorsitzende Frank Franz in Berlin:

„Obwohl der NPD entgegen der Darstellung der Medien die ihr zustehenden Gelder noch gar nicht gestrichen wurden, sondern es nach dem neuen Gesetz hierzu der Durchführung eines erneuten Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht bedürfte, hat sich der Parteivorstand entschlossen, diesen dreisten Angriff auf die Chancengleichheit der Parteien nach dem Grundsatz ‚wehret den Anfängen!‘ frühzeitig einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen. Ein Zwei-Klassen-Parteiensystem darf es in Deutschland nicht geben!“

Zudem wurden die Bundesverfassungsrichter Peter Müller und Peter Huber wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, weil sie in ihrer Zeit als CDU-Politiker beide lautstark einen Ausschluss der NPD aus der Parteienfinanzierung gefordert hatten.

Rechtsanwalt Peter Richter ergänzte noch:

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung mehrfach klargestellt, dass der Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien integraler Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und daher von der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG umfasst ist. Es mutet geradezu grotesk an, wenn die Altparteien mit dem vorliegenden Gesetz die Axt an den Kern des Demokratieprinzips legen und gleichzeitig vorgeben, dieses vor der NPD schützen zu wollen.“

Berlin, den 18.09.2017

Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher