Nach 2003 scheiterte nun auch der zweite Versuch, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zu verbieten. Einstimmig wurde der Antrag des Bundesrates vom zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen. Der Bundesrat wollte die NPD verbieten lassen, weil er nicht akzeptieren wollte, daß es in Deutschland eine politische Kraft gibt, die sich konsequent für deutsche Interessen einsetzt.
Der Parteivorsitzende Frank Franz in einer ersten Stellungnahme:
„Das Bekenntnis zum deutschen Volk ist nicht verfassungswidrig. In Karlsruhe stand heute nicht nur die NPD, sondern auch die Meinungsfreiheit am Pranger. Ein ganzer Meinungskanon – die Kritik an Massenzuwanderung und Überfremdung, das Bekenntnis zum Volk als Abstammungsgemeinschaft sowie die Forderung nach nationaler Souveränität Deutschlands – sollte vor dem höchsten deutschen Gericht verboten werden.
Die NPD wird weiter dafür kämpfen, daß das deutsche Volk der Souverän im eigenen Land bleibt.
Die unzähligen Glückwünsche nach der Urteilsverkündung machen Mut, daß es noch viele Landsleute gibt, die wollen, daß Deutschland das Land der Deutschen bleibt.
Den Karlsruher Schwung für Demokratie und Meinungsfreiheit werden wir massiv in den saarländischen Wahlkampf tragen.
Besonders unserem erfolgreichen Prozessbevollmächtigten und saarländischen Spitzenkandidaten Peter Richter danke und gratuliere ich für seinen Einsatz im Rechtskrampf für ein besseres Deutschland.“
Weitere Fakten, Folgen und Bewertungen zum Karlsruher Urteil folgen.
Karlsruhe, den 17.01.2017
Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher