Eigentlich müsste man von einer rot-roten Landesregierung erwarten, dass sie wirksame Maßnahmen gegen steigende Mieten auf den Weg bringt, stellen sich doch sowohl die SPD als auch die Linke gerne als Parteien der kleinen Leute dar. Doch in Regierungsverantwortung folgen auf die großen Worte leider kaum Taten. So ist die Zahl der Sozialwohnungen in Brandenburg in den letzten Jahren zurückgegangen. Die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen ist in den letzten drei Jahren um drei Prozent gesunken, die Zahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung sank sogar um fast ein Drittel.
So haben sechs Landkreise und zwei kreisfreie Städten in den vergangenen drei Jahren ihren Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen reduziert. Das Land Brandenburg hat die Summe der Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau nun zwar notgedrungen erhöht, doch weisen Mieterorganisationen darauf hin, dass die Summe dem tatsächlichen Bedarf in keiner Weise gerecht wird.
Dazu sagte nun der Vorsitzende des Brandenburger Mieterbunds, Rainer Radloff: „Das reicht gerade mal aus, den Bestand zu sanieren. Wir brauchen aber mehr Sozialwohnungen, rund 6.000 bis 8.000.“ Auch weist er darauf hin, dass die Rahmenbedingungen zur Förderung nicht genügend Anreiz bieten, um „in den sozialen Wohnungsbau zu investieren“. Vor allem im Berliner Umland bestehe schon jetzt akuter Mangel an preiswerten Wohnungen. Die Kommunen sieht Radloff ebenso in der Pflicht: „Wenn sie kein Geld beisteuern können, sollten sie wenigstens preiswertes Bauland für Wohnungen mit geringen Mieten anbieten.“
Weitere soziale Verwerfungen kommen auf Brandenburg zu, wenn viele Wohnungen demnächst aus der Mietpreisbindung herausfallen. Dadurch wird die Situation am Wohnungsmarkt abermals verschärft.
Die brandenburgische NPD spricht sich dafür aus, dass in den kommenden Jahren signifikant mehr Sozialwohnungen gebaut werden. Es muss sichergestellt werden, dass alle Brandenburger eine bezahlbare Wohnung finden können. Öffentliche Wohnungsbauförderung muss sozial verträglich, aber auch wirtschaftlich vernünftig sein. Die private Wohnungswirtschaft muss bei den staatlichen Planungen einbezogen werden, öffentliche Förderung von privatem Wohnungsbau darf nur unter strengen sozialpolitischen Auflagen erfolgen.
Der Staat ist in der Pflicht, Mietwucher zu verhindern und bezahlbaren Wohnraum auch für finanziell Schwache bereitzustellen.
Ronny Zasowk