Sollen Asylbewerber Cottbus den Großstadtstatus sichern?

11134115_1851100488448360_920891392812451820_oZur gestrigen Sitzung der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung habe ich wieder drei Anfragen in den Geschäftsgang eingebracht. Die erste beschäftigte sich mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Altanschließerproblematik. Das Bundesverfassungsgericht hat die fragwürdige Beitragspolitik in Bezug auf sogenannte Altanschließer als verfassungswidrig erklärt. Damit geht einher, dass viele Betroffene bereits gezahlte Beiträge zurückverlangen werden.
Ich fragte in diesem Zusammenhang, wie viele Betroffene bereits die Rückzahlung der von ihnen entrichteten Beiträge verlangt haben, auf welche Summe die Rathausspitze die damit verbundenen Kosten für die Stadt beziffert und ob es personelle Konsequenzen für die politisch Verantwortlichen dieses Desasters angedacht sind.

Der Beantwortung der Anfragen kann entnommen werden, dass mit Stand vom 18. Januar 2016 insgesamt 461 Betroffene die Rückzahlung der fälschlicherweise gezahlten Beiträge eingefordert haben, die Rathausspitze noch keinen Überblick über die finanziellen Auswirkungen hat, aber dennoch keine personellen Konsequenzen gezogen werden. Die Verursacher des Chaos und des gefährdeten Rechtsfriedens bleiben also auch künftig in Amt und Würden. Noch dramatischer gestaltet sich die Lage vor dem Hintergrund der Tatsache, dass nach geltender Rechtslage die betroffenen Beitragszahler, die keine Rechtsmittel gegen die Beitragsbescheide eingelegt und auf die Stadtspitze vertraut haben, keinen Rechtsanspruch auf eine Rückzahlung der gezahlten Beiträge haben sollen.

Die zweite Anfrage befasste sich mit Äußerungen von Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU), des Beigeordneten für Finanzen, Dr. Markus Niggemann und des Cottbuser Integrationsbeauftragten Jan Schurmann, dass die Rathausspitze bestrebt ist, mithilfe des Asylzustroms den Großstadtstatus wiederherzustellen. Laut einer Prognose des brandenburgischen Infrastrukturministeriums wird die Einwohnerzahl in Cottbus bis zum Jahr 2030 um weitere sieben Prozent sinken.

Aufgrund derartiger Medienberichte fragte ich, ob die Rathausspitze die Prognose des Infrastrukturministeriums teilt und ob sie plant, künftige Bevölkerungsverluste durch die Aufnahme von Asylanten zu kompensieren. Oberbürgermeister Kelch machte in seiner Antwort auf meine Anfrage deutlich, dass auch die Stadt davon ausgeht, dass die Einwohnerzahl bis zum Jahr 2030 auf rund 92.600 Menschen sinken wird. Auf den zweiten Teil der Anfrage konnte oder wollte Kelch keine konkrete Antwort geben und verwies auf die Zuweisung der Asylbewerber seitens des Landes. Er bzw. die Rathausspitze habe darauf keinen Einfluss. Auch zu seinen Äußerungen und denen seines Finanzbeigeordneten und Integrationsbeauftragten wollte er sich nicht näher einlassen.

Mit der dritten Anfrage wollte ich in Erfahrung bringen, wie viele Personen in den beiden neuen Asylbewerberunterkünften untergebracht werden und welche baulichen Kosten dem Land Brandenburg und der Stadt Cottbus entstehen. In Cottbus-Sachsendorf sollen zwei ehemalige Kita-Gebäude als Asylbewerberheime genutzt werden. Auch fragte ich, ob im laufenden Jahr weitere Eröffnungen von Asylheimen in Cottbus geplant werden.

Laut dem Sozialdezernenten Bernd Weiße sollen in der neuen Unterkunft in der Schopenhauerstraße 99 Asylbewerber und in der Helene-Weigel-Straße 48 Asylbewerber untergebracht werden. Die Kosten belaufen sich auf 370.000 Euro bzw. 220.000 Euro für die Stadt Cottbus. Seitens des Landes Brandenburg wird nur ein Teil der Kosten erstattet. Weiße zufolge ist damit zu rechnen, dass im Jahr 2016 weitere Asylbewerberunterkünfte in Cottbus geschaffen werden.

Die Asylkrise wird Cottbus also weiterhin heimsuchen, weswegen es notwendig bleibt, den Protest gegen die verantwortungslose Asylpolitik auf Bundes- und Landesebene auch weiterhin auf die Straße zu tragen.

Ronny Zasowk