Über Jahre hinweg haben die rot-rote Landesregierung und ihre Helfershelfer in den Kommunen gemeint, Grundstücksbesitzer in Brandenburg für eine Leistung zur Kasse bitten zu können, die längst erfolgt ist. Nun hat das Bundesverfassungsgericht Rot-Rot einen kräftigen Schuss vor den Bug verpasst. Die rückwirkend erhobenen Altanschließerbeiträge sind rechtswidrig – und das ist auch gut so.
Weil viele Verbände keine rechtsgültige Satzung hatten, wählte Rot-Rot den Weg, Besitzer von Grundstücken, die vor dem Jahr 1990 an das Abwassernetz angeschlossen wurden, auch 25 Jahre danach noch mit Beitragsbescheiden zu behelligen. In Cottbus beispielsweise wurden Beiträge in Höhe von 3,40 Euro pro Quadratmeter erhoben, dagegen hatten nun zwei Betroffene geklagt und vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen.
Problematisch an der rot-roten Regelung war zweierlei: zum Einen wurden bereits Kostenbeiträge in der DDR-Zeit erhoben, zum Zweiten widerspricht die Regelung der in Deutschland geltenden Verjährungsfrist. Mit Blick auf Besitzer von Grundstücken, die bereits gezahlt haben, sagte nun die Rechtsanwältin Jana Böttcher: „Auch ihnen kann durch verfassungswidriges Verhalten des Verbandes Schaden entstanden sein.“
Rot-Rot hat mit ihrer katastrophalen Gebührenpolitik nicht nur Bürger, sondern auch die Kommunen selbst konfrontiert. Viele Bürger haben entgegen geltendem Recht tausende Euro gezahlt, das die Kommunen nun zurückzahlen müssen. Rechtssicherheit für Bürger und Kommunen gehörte über Jahre hinweg der Vergangenheit an. Die Kommunen müssen nun wiederum vom Land entschädigt werden, weil die kommunalen Haushalte unter Einbeziehung der Altanschließerbeiträge erarbeitet wurden.
Die rot-rote Landesregierung hat einmal mehr unter Beweis gestellt, dass ihr die Belange von Steuerzahlern und von Grundstücksbesitzern herzlich egal sind.
Ronny Zasowk