Das brandenburgische Sozialministerium unter Leitung von Diana Golze (Linke) will noch im November ein sogenanntes Landesaufnahmegesetz durchs Kabinett und dann durch den Landtag peitschen, dem zufolge die Unterbringung der Asylbewerber schneller in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften erfolgen soll. Unabhängig davon, ob die Asylbewerber eine Chance auf einen positiven Asylbescheid haben, sollen sie dem Referentenentwurf zufolge spätestens nach zwölf Monaten von Gemeinschaftsunterkünften in Wohnungen ziehen. Auch sollen Gemeinschaftsunterkünfte künftig nicht mehr in Randlagen eingerichtet werden.
Die Landkreise sind schon jetzt kaum noch in der Lage, das im Monatstakt erhöhte Aufnahmesoll zu bewerkstelligen. Die Aufnahme der Asylbewerber ist zwar eine vom Land zugewiesene Pflichtaufgabe, die entstehenden Kosten werden jedoch nur zum Teil erstattet.
Der Geschäftsführer des Landkreistags, Paul-Peter Humpert bezeichnete den Vorstoß des Sozialministeriums als „weltfremd und realitätsfern“. Schon jetzt seien die Landkreise und kreisfreien Städte froh, wenn sie überhaupt angemessene Unterkünfte bereitstellen können. Auch sprach er von einer massiven Lücke zwischen den Ausgaben der Kreise und der Erstattung durch das Land.
Wie ernst die Lage in den brandenburgischen Landkreisen mittlerweile ist, machte der Landrat des Landkreises Märkisch Oderland, Gernot Schmidt (SPD) deutlich, der damit drohte, keine freien Plätze mehr an die Landesaufnahmestelle zu melden, sollten keine finanziellen Zusagen des Landes getroffen werden. Die Landkreise müssen für die Nutzung der Asylbewerberunterkünfte zum Teil mehrjährige Nutzungsverträge schließen und rauben sich damit selbst den finanziellen Handlungsspielraum für die kommenden Jahre.
Die brandenburgische NPD lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung aus zwei Gründen ab. Erstens wäre es falsch, Asylbewerber auf Wohnungen aufzuteilen, wenn ihr Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, da keinerlei Prognose über die Bleibeperspektive gegeben werden kann. Zweitens wäre es aus sicherheitspolitischen Gründen fahrlässig, Sammelunterkünfte künftig generell in dicht bewohntem Gebiet zu errichten.
Nicht nur die Bundesregierung, auch die rot-rote Landesregierung macht sich Forderungen der Asyllobby zueigen, ohne auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden, welche Konsequenzen das für die einheimische Bevölkerung hätte.