Zum aktuellen Stand des Verbotsantrags des Bundesrates gegen die NPD äußerten sich Vertreter der Partei heute im Rahmen einer Pressekonferenz wie folgt. Teilnehmer der Pressekonferenz waren u.a. der NPD-Parteivorsitzende Frank Franz, der Vertreter der NPD im Verbotsverfahren, Rechtsanwalt Peter Richter, der Leiter der Rechtsabteilung Frank Schwerdt sowie der Pressesprecher Klaus Beier.
Die Antragsteller sind in ihrem Schriftsatz vom 13. Mai 2015 in keiner Weise der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2015 auf Nachweis der Staatsfreiheit der Führungsebene der NPD nachgekommen. Vorgelegt wurden nur wieder Versicherungen von Amtsleitungen von Geheimdiensten, daß Quellen auf Vorstandsebene abgeschaltet wurden, was aber in keiner Weise belegt, daß diesen Anweisungen auch tatsächlich nachgekommen wurde. Als rechtswidrig bezeichneten die NPD-Vertreter die umfangreiche Schwärzung nicht nur von Namen sondern auch von ganzen Vorgängen. Dies sei ein unzulässiges „In-Camera-Verfahren“. Angezweifelt werden muß nach wie vor die Zahl von elf Geheimdienstmitarbeitern, die abgeschaltet wurden. Merkwürdig sei zudem, daß es in Bundesländern wie Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, in denen die NPD sehr stark aufgestellt ist, keine Geheimdienstmitarbeiter gegeben haben soll, in Nordrhein-Westfalen hingegen mit einem NPD-Landesverband, der über keine Landtagsfraktion und wenig Kommunalmandate verfügt, gleich zwei.
Für die NPD besteht aufgrund der nicht ausgeräumten Zweifel hinsichtlich der Staatsfreiheit der Quellen weiterhin ein Verfahrenshindernis. Die Partei besteht deshalb auf einem Erörterungstermin, um hier Klarheit zu schaffen und zwar vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Sollte das Gericht nicht die Einstellung des Verfahrens beschließen, dann wird die NPD innerhalb einer vom Gericht zu bestimmenden Frist zum aktuellen Schriftsatz des Bundesrates vom 27. August 2015 Stellung nehmen. Erst danach wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden werden können. Bei grober Durchsicht des Schriftsatzes und der mitgelieferten Belege wurde festgestellt, daß vor allem auf nicht näher definierte Anhänger der Partei abgehoben wurde. Eine Zurechnung des Verhaltens von Anhängern dürfte jedoch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht vereinbar sein.
In einem etwaigen Hauptverfahren wird die NPD dann jeden der vorgelegten Belege intensiv prüfen und vor dem Bundesverfassungsgericht umfangreiche Beweisanträge stellen. Die juristische Auseinandersetzung wird in diesem Fall nicht nur um Rechtsfragen sondern vor allem um Tatsachenfragen geführt werden.
Berlin, den 16.09.2015
Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher