Die NPD sei aggressiv-kämpferisch und erzeuge durch ihre Aktivitäten eine Atmosphäre der Angst, ist eine der beiden Hauptbestandteile des Antrags auf Verbot der NPD. 16 Landesämter für Verfassungsschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die die gleiche Anzahl von Polizeibehörden haben mehr als ein Jahr daran gearbeitet, dies nachzuweisen. Mehrere Tausend Seiten mit angeblichen Belegen sind dem Bundesverfassungsgericht übergeben worden.
Das Ergebnis dieses Bemühens faßte der berichterstattende Verfassungsrichter Peter Müller in dem dürren aber durchaus zutreffenden Satz zusammen:
„…möglicherweise nicht hinreichend durch konkrete Belege unterlegt…“ Zu einer ähnlichen Bewertung kam Müller auch zum Vortrag der Bundesratsvertreter über die Proteste gegen Asylbewerber. Hier nur der Satz: „Weitere Belege und Darstellungen des Verlaufs konkreter Aktivitäten fehlen“.
Bis zum 30. Juni 2015 sollten diese weiteren Belege nun nachgereicht werden, kündigten die Vertreter des Bundesrates an. Daraus wurde aber nichts. Das soll jetzt bis Ende August 2015 geschehen. Auch der Grund wird genannt: „Da wir im Rahmen unserer Recherchen das Gespräch mit potentiell betroffenen Gruppen suchen, können wir die selbstgesetzte Frist nicht einhalten…“
Zu diesem Vorgang äußerte sich der stellvertretende NPD-Vorsitzende Frank Schwerdt:
„Derartige Gespräche hätten eigentlich vor Fertigstellung des Verbotsantrags geführt werden müssen. Aber offenbar sind die Behauptungen über die aggressiv-kämpferische Haltung der NPD schon so in den Sprachgebrauch der Gegner eingeflossen, daß es niemand mehr für nötig hält, dies eindeutig zu belegen. Es bleibt abzuwarten, welche spannenden Geschichten die betroffenen Gruppen zu erzählen wissen“.
Und der Prozeßvertreter der NPD, RA Peter Richter, sagte heute in Saarbrücken:
„Wie es scheint, ist die Beweisnot des Bundesrates noch viel größer als bisher angenommen. Wenn die antragstellenden Länder dreieinhalb Monate nach dem Hinweis des Berichterstatters Peter Müller immer noch keine validen Beweise für das angeblich „aggressiv-kämpferische“ Vorgehen der NPD auf den Tisch legen können und noch zwei zusätzliche Monate benötigen, um irgendwelche „Opfer“ zu finden, die sich von der NPD bedroht fühlen, dann kommt dies einem argumentativen Offenbarungseid der Antragsteller gleich. Die Einstellung auch des zweiten NPD-Verbotsverfahrens dürfte daher nur noch eine Frage der Zeit sein.“
Berlin, den 06.07.2015
Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher