Versammlungsauflösung 2011 war rechtswidrig

RoteKarteDas Potsdamer Verwaltungsgericht hat jetzt drei Aktivisten der NPD Dahmeland beziehungsweise der Jungen Nationaldemokraten Brandenburg recht gegeben und die gegen sie gerichteten Verbotsmaßnahmen der Polizei und Platzverweise für rechtswidrig erklärt. Auch die Kosten muss das Potsdamer Polizeipräsidium tragen.

Im Dezember 2011 sollte eine Wintersonnenwendfeier auf einem privaten Gelände in Zossen durchgeführt werden. Die Polizei vereitelte dies und erteilte Platzverweise. Einer der beteiligten „Jungen Nationaldemokraten“ wurde sogar in Gewahrsam genommen. Begründet wurden diese polizeilichen Maßnahmen mit dem Verdacht, dass an der Veranstaltung ehemalige Mitglieder der verbotenen Kameradschaft „Freie Kräfte Teltow-Fläming“ teilnehmen könnten. Die Teilnahme an Veranstaltungen sei aber auch solchen Leuten erlaubt, zumal es sich nur um eine Person handelte, so das Gericht.

Auch die anschließende Auflösung eines Treffens in einer privaten Wohnung in Märkisch-Buchholz wertete das Gericht als rechtswidrig. Die Polizei begründete diese Maßnahme mit der Vermutung, dass dieses Treffen die Fortführung der verbotenen Sonnenwendfeier in Zossen sei. Das nahm das Gericht ihr aber nicht ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Pressestelle NPD Dahmeland