Zur Landtagswahl am 14. September hat die NPD in den größten Städten des Landes Brandenburg um Auskunft aus dem Melderegister gebeten, um gezielt Erstwähler schriftlich über die Möglichkeiten der Stimmabgabe aufmerksam zu machen. Da dies gängige Praxis bei Wahlen ist, sind die Daten bereits von mehreren Städten eingegangen und von weiteren ist die Zusendung bereits zugesagt. Einzig die Stadt Cottbus weigert sich, ihrer aus dem Meldegesetz folgenden Verpflichtung nachzukommen und verweigert den Nationaldemokraten die Auskunft.
Der Landesverband Brandenburg der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands wird gegen dieses rechtswidrige Treiben nun rechtlich vorgehen und hat der Stadt eine Frist für die Gruppenmeldeauskunft durch die Meldebehörde auf Dienstag, den 26. August 2014 gesetzt.
NPD-Pressestelle
Landesverband Brandenburg