Europa – was habe ICH davon?

Am Freitag, den 12. April 2013, laden DIE GRÜNEN zu einem Diskussionsabend mit Dr. Hans Jörg Schrötter (Journalist & Buchautor), Elisabeth Schroedter (Mitglied des Europaparlaments) und Michael Jungclaus (Mitglied des Landtages Brandenburg) in Bernau ein. Thema: „Europa – Was hab ich davon?“

Ja was haben wir denn davon?

1. Ist die EU eine Demokratie?

„Demokratie heißt Volksherrschaft. Das Recht hat vom Volk auszugehen und nicht von Konzernen, mächtigen Familien oder Politikern. Denn direkte Demokratie heißt, über Sachthemen abzustimmen und seine Meinung frei zu äußern.”

Aber trifft dies überhaupt auf die EU zu? Nein! Denn die Gesetze werden nicht vom gewählten Parlament verabschiedet, sondern von der EU-Kommission, welche von den Regierungen der Mitgliedstaaten nominiert und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Es wird nicht der Wählerwille umgesetzt, sondern nur im Interesse der gemeinsamen Union gehandelt. Alle drei Gewalten (Exekutive, Legislative, Judikative) sind mehr oder weniger in einer Hand, was normalerweise nur in Diktaturen der Fall ist.

Also befürworten DIE GRÜNEN eher eine Diktatur, als eine Demokratie?

2. Gentechnik: Ja oder Nein?

„Keiner braucht sie, kaum einer will sie und trotzdem soll sie uns allen aufgezwungen werden: Die Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln. Die „Freiheit des Warenverkehrs“ verlangt, daß ein einmal zugelassener gentechnisch veränderter Organismus in keinem Land verboten werden darf – weder beim Anbau, noch bei Import.“

Was ist also mit der Forderung der GRÜNEN nach einer gentechnikfreien Landwirtschaft?

3. Grenzenlose Kriminalität

Keine Grenzen, reisen von A bis Z. Doch was passiert noch? Als Beispiel sei an dieser Stelle der Raum Schwedt (Oder) in der Uckermark genannt. Die Bürger haben große Probleme mit den immer steigenden Einbruchszahlen. Regelmäßig weist die NPD in der Uckermark auf diese Problematik hin. Doch die Medien verschönern die Realität und verstecken sich in leeren Worthülsen. Denn die Kriminalität in den Grenzregionen steigt, doch die Totschweigespirale dreht sich immer weiter …

4. Todesstrafe?

Als der EU-Vertrag von Lissabon verabschiedet wurde, bejubelten vor allem DIE GRÜNEN diesen Vertrag und bezeichneten die dort beinhaltete Grundrechtecharta als einen „wesentlichen Fortschritt im internationalen Grundrechtsschutz.“ Doch betrachtet man diesen Vertrag genauer, wird sichtbar, daß er eher ein Schritt in die Vergangenheit ist. Bezüglich der Todesstrafe wurde vermerkt, daß niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf. Er erlaubt jedoch eine gezielte „Tötung bei Aufruhr oder Aufstand.“ Damit wird auch ein friedlicher Volksaufstand wie 1989 kaum noch möglich sein. Also können sich Mörder und Vergewaltiger in Sicherheit wiegen, während freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) künftig zur Tötung führen kann?

Stellt die EU somit nicht einen Widerspruch zu den politischen Zielen der GRÜNEN dar?

Aileen Rokohl (Kreisvorsitzende)

www.npd-barnimuckermark.de


(Quelle: Klaus Faißner – „Friedensprojekt oder Europas Untergang – Zahlen und Fakten zur EU“)

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