Es ist immer wieder dasselbe und es ist immer wieder rechtswidrig: Die Inanspruchnahme kommunaler Einrichtungen für Aktionen gegen die NPD. Jetzt wurde es der Stadt Frankfurt an der Oder und ihrem früheren Oberbürgermeister Martin Patzelt vom Verwaltungsgericht (Urteil vom 01. Dezember 2011) bescheinigt.
Anfang 2007 hat die NPD in Frankfurt an der Oder eine Demonstration unter dem Motto „Deutschland ist abgemerkelt – Brandenburg auch – Dankeschönbohm“ durchgeführt. Wie immer in solchen Fällen, wenn nationale Bürger Gesicht und Zivilcourage zeigen, ruft das auch die auf den Plan, die das nicht wollen. Der damalige Oberbürgermeister Patzelt fühlte sich aufgerufen, sich an die Spitze der Protestierer zu stellen und spannte gleich seine Stadtverwaltung dafür ein. Mitarbeiter wurden eingesetzt, um die Gegenaktionen durchzuführen und zu gestalten, im Rathaus wurden Büro- Sitzungs- und Versammlungsräume einschließlich der Kommunikationseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Die NPD klagte dagegen und bekam Recht. Das alles war rechtswidrig, urteilten die Richter. Mit der Presseerklärung des früheren Oberbürgermeisters und dem Aufruf zu Gegenaktionen, die durch Bedienstete der Stadtverwaltung koordiniert werden sollten, hat die Stadt die grundrechtlich geschützte Position der NPD auf Gleichbehandlung verletzt.
Dieses Urteil war nicht das erste und es wird auch nicht das letzte sein, das die NPD gegen allzu selbstherrliche Stadtoberhäupter erstritten hat. Auch Oberbürgermeister haben kein Recht auf alleinige Inanspruchnahme von Grundrechten.
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