Jörg Hähnel mit Revision erfolgreich

Im Bundestagswahlkampf 2009 erhielten sog. „Migrantenpolitiker“ in Berlin Briefe mit dem „5-Punkte-Plan der NPD zur Ausländerrückführung“. Der damalige NPD-Landesvorsitzende Jörg Hähnel wurde daraufhin durch zwei Instanzen zu einer Bewährungsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Kammergericht in Berlin hob nun dieses Urteil auf und verwies es zur erneuten Verhandlung eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin zurück.

Der Beschluß des Kammergerichts stellt der Arbeitsweise der Berufungskammer ein vernichtendes Zeugnis aus. Das Urteil des Landgerichts Berlin strotze vor Fehlern und falschen rechlichen Würdigungen. Wenig schmeichelhaft für das Landgericht ist vor allem folgende Einschätzung des Kammergerichts: „In dem angefochtenen Urteil findet sich nicht einmal der Begriff der Meinungsfreiheit, sodass nahe liegt, dass das Landgericht das in Rede stehende Grundrecht als eigenständig zu berücksichtigenden Maßstab der Deutung gänzlich verkannt hat. Schon dieser Mangel für sich allein geböte die Aufhebung des Urteils.“

Jörg Hähnel wird also den Rechtsstreit um Meinungsfreiheit, Wahlkampfmaßnahmen und den „5-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung“ weiter zu führen haben.










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