Enteignung – ein rechtstaatliches Element?

Enteignung, das klingt nach vergangenen Zeiten. In der ehemaligen DDR wurde unrechtmäßig Betriebs- und Grundvermögen enteignet. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden Großgrundbesitzer durch die Siegermächte enteignet. Aber heute, heute ist man solchem Handeln entwachsen, will man glauben. Daß dem in Brandenburg offenbar nicht so ist, zeigen in den letzten Wochen und Monaten vermehrt auftretende Beispiele.

So hat die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung auf ihrer Sitzung am 02.11.2011 beschloßen, daß Bürgermeister Jann Jakobs ein Enteignungsverfahren gegen die Grundstücksbesitzer am Groß Glienicker Uferweg einleiten soll. Mit dem Anliegen der Potsdamer, den Uferweg zur Naherholung endlich wieder nutzen zu können, hat sich auch die NPD mehrfach solidarisiert. Enteignungen sind dafür jedoch der völlig falsche Weg. Mit dem Uferweg fängt es an und was folgt dann?

Wäre der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung auch gefaßt worden, wenn der Bürgermeister dort ebenfalls ein Grundstück besäße? Vermutlich eher nicht. Und damit ist man beim nächsten Skandal. Enteignungen treffen stets nur unbequeme Personen. Egal, ob es sich um politisch unbequeme Personen handelt oder einfach nur um Grundstücksbesitzer, die ihr Eigentum gegen fremdes Betreten sichern. Wenn eine große Lobby Druck auf die Verwaltungen ausübt und Verhandlungen gescheitert sind, dann wird enteignet.

Ein weiteres Beispiel ereignet sich derzeit in der Stadt Märkisch Buchholz. Auch dort will die Stadt das bei Herrschenden beliebte Mittel der Enteignung nutzen, um einer der Bürgermeisterin unsympathischen Familie ihren Lebensmittelpunkt zu nehmen (http://friedrichstrasse27.de). Der Gradmesser für die Enteignung in diesem Fall ist die politische Heimat des Familienvaters, der auch gewählter Kreistagsabgeordneter im Landkreis Dahme-Spreewald ist. Dieser sieht sich einer politischen Schmierenkomödie durch die Stadtoberen ausgesetzt. Bei näherer Betrachtung wird jedem Beobachter klar, mit welchen aus totalitären Regimen bekannten Mitteln die Stadt hier versucht, sich eines für das Ansehen der Bürgermeisterin unangenehmen Problemes zu entledigen.

Zu guter Letzt gehen wir nochmal zurück nach Potsdam und werfen einen Blick auf die Auffassungen des Rechtsdezernenten der Stadt, natürlich ein Befürworter von Enteignungen. Dieser sieht MAZ-Angaben zur Folge Enteignungen als rechtstaatliches Instrument an, daß auch, so gibt er zu, regelmäßig Anwendung finde.

Soviel also zu Freiheit und Rechtstaatlichkeit.

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