Berlin – Dem NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt und seiner Ehefrau wurde 2009 ein Kurzurlaub im “Hotel Esplanade” in Bad Saarow unter Bezug auf seine politische Tätigkeit verweigert. Der Hoteldirektor Heinz Baumeister begründete das ausgesprochene Hausverbot in einem Schreiben an den Parteivorsitzenden damit, seine politische Überzeugung sei mit den Zielen seines Hauses, jedem Gast ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten, nicht zu vereinbaren.
Beide Brandenburger Landgerichtsinstanzen gingen nicht auf die Grundrechtsverletzung ein. Im letzten Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes heißt es in der Begründung der Zulassung zur Revision: „ Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung zu. Bei der Frage, ob die politische Überzeugung eines Hotelbesuchers ein Hausverbot rechtfertigen kann, handelt es sich um eine klärungsbedürftige Frage, deren Auftreten insbesondere aufgrund der Existenz von Boykottaufrufen gegen Rechtsextremisten in einer bestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist.“
Der Parteivorsitzende legte gegen die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes Revision ein, über die am morgigen Freitag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt wird.
Voigt dazu heute in Berlin: „In diesem Verfahren geht es schlichtweg darum, ob in der BRD nationale Bürger unter Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes diskriminiert werden dürfen oder nicht. Es wird immer deutlicher, wohin sich das System dieses Staates entwickelt. Sollen Grundrechte künftig nur für willkürlich bestimmte Randgruppen der Gesellschaft gelten? Hätte ein Schwuler, Jude oder ein Schwarzer Hausverbot erhalten, wäre der Ausgang des Verfahrens zugunsten des abgewiesenen Gastes gewiß gewesen. Der Gleichheitsgrundsatz gerät zur Farce, wenn nationale Bürger sich künftig nicht mehr darauf berufen können.“
Ein ausführliches Interview mit dem Parteivorsitzenden zu diesem Thema ist unter http://ds-aktuell.de/?p=301 nachlesbar.
Berlin, den 20.10.2011
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