Landgericht lehnt Meinungszensur ab
Der Landrat des Kreises Oberhavel, Karl-Heinz Schröter (SPD), ist beim Landgericht Neuruppin mit dem Versuch gescheitert, der NPD einen Maulkorb in Form einer Einstweiligen Vergütung umhängen zu wollen. Die NPD solle nicht mehr verbreiten dürfen, daß der Kreistag OHV im Jahr 2007 Haushaltsmittel der Jugendhilfe in fünfstelliger Höhe für den Kampf gegen rechts zweckentfremdet habe. Schröter gab vor, sich als Person beleidigt zu fühlen.
Dabei hatte die NPD in ihren Publikationen zwar den o.g. Tatbestand bewertet, jedoch dabei den Landrat weder als Person, noch als Institution diesbezüglich erwähnt.
Das Gericht lehnte denn auch das Ansinnen Schröters, den Erlaß einer Einstweiligen Verfügung, ab. Der Vorgang falle unter das Recht der freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Grundgesetz. Kritik sei, vorab im Wahlkampf, hinzunehmen. Eine persönliche Verunglimpfung des Landrates habe es nicht gegeben. Der Landrat hatte zum Gerichtstermin noch seinen Rechtsamtsleiter Möller sowie die (Noch-)Kreistagsvorsitzende Reichenberger mitgebracht; genutzt hat es ihm nichts.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Landrat und damit der Steuerzahler.
Wieder einmal zahlte sich aus, daß die NPD ihr Werbematerial vor Drucklegung juristisch prüfen läßt, damit verknöcherte Systembürokraten nur solche Haare in der Suppe finden, an denen sie sich bestenfalls selbst aufhängen.
Birkenwerder, den 12.10.2008
www.npd-ohv.de
Sie müssen eingeloggt sein, um ein Kommentar abzugeben.