Strafanzeige gegen Rainer Killisch (Plattform gegen Rechts)

Staatsanwaltschaft
Frankfurt (Oder)
Postfach 1352

15230 Frankfurt (Oder)

Storkow, den 18. September 2008

Strafanzeige

gegen Rainer Killisch von der „Plattform gegen Rechts“ wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz sowie weiterer in Frage kommender Delikte.

Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 16. September 2008 wurde von der „Plattform gegen Rechts“ in der Kulturfabrik in Fürstenwalde ein parlamentarischer Abend zum Thema „Rechtsextremismus und Bürgergesellschaft – Demokratie im städtischen und ländlichen Raum“ durchgeführt. Hierzu wurden unter anderem auch die Mitglieder des Kreistages im Landkreis Oder-Spree eingeladen.

Ich selbst bin Mitglied des Kreistages im Landkreis Oder-Spree. Ich wollte zusammen mit Lars Bayer, der auch Mitglied des Kreistages im Landkreis Oder-Spree ist, an dieser Veranstaltung teilnehmen. Das wurde uns beiden vom Beschuldigten verwehrt. Auch Hinweise auf den öffentlichen Charakter der Veranstaltung konnten ihn nicht von seiner ablehnenden Haltung abbringen. Von Seiten der Polizei wurde unser Recht, an dieser Versammlung teilzunehmen, nicht durchgesetzt.

Bei dieser Versammlung handelt es sich um eine öffentliche Versammlung. Da auch die Mitglieder des Kreistages im Landkreis Oder-Spree ohne Einschränkung eingeladen wurden, fühlten wir beide uns besonders angesprochen, an der Versammlung teilzunehmen. Nach § 6, Absatz 1 des Versammlungsgesetzes können bestimmte Personen oder Personengruppen in der Einladung von der Teilnahme an einer Versammlung ausgeschlossen werden. Allerdings muß in der Einladung die Ausschließung erklärt werden und nicht erst durch ein allgemeines oder individuelles Verbot beim Betreten des Versammlungsraumes. Wer in der Einladung nicht ausgeschlossen ist, darf ungehindert an der Versammlung teilnehmen und auch am Betreten des Versammlungsraumes auch nicht aufgrund des Hausrechtes gehindert werden.

In der Einladung zu dieser Versammlung ist kein Hinweis auf den Ausschluß bestimmter Personen oder Personengruppen zu finden. Im Gegenteil wurden wir beide ausdrücklich auch als Mitglieder des Kreistages im Landkreis Oder-Spree von der Versammlung eingeladen.

Ich stelle deshalb aus allen rechtlichen Gründen ausdrücklich Strafantrag und bitte, vom Fortgang der Ermittlungen unterrichtet zu werden.

Klaus Beier

www.npd-oderland.de

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