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26.07.2010

Von 800 ? Strafe, Unwahrheiten bei der MAZ und nackten Tatsachen

Bei der Wahlkampfabschlussveranstaltung in Brandenburg an der Havel im vergangenen Herbst, ließ es sich Andreas K. (49) nicht nehmen, als Protest sein entblößtes Hinterteil den Mitgliedern und Sympathisanten der NPD entgegen zu strecken.

Daraufhin zeigte ihn der Anmelder und Kreisvorsitzende Michel Müller sofort wegen Beleidigung an. Die MAZ verdrehte wieder einmal die Tatsachen und behauptete, Müller hätte ein Vergehen gegen die Sitte angezeigt, woraufhin die Staatsanwaltschaft eine Beleidigung anklagte. Daß Beleidigung im bundesrepublikanischen Recht ein Antragsdelikt ist, scheint Jürgen Lauterbach von der MAZ nicht zu interessieren. So machte er sich sofort daran, den Rechtsstaat zu attackieren und stellte öffentlich die Frage: Was ist los mit der Justiz in Brandenburg? ( s. MAZ Brandenburger 12.07.2010 )

Herr Lauterbach versuchte dann seinen” kleinen Rebellen” zum Volkshelden zu stilisieren: “Andreas K. (49) ist bisher nie politisch oder strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er ist auch niemand, der sich nach vorn drängelt, wenn ihm etwas nicht passt. Doch am 26. September, dem Samstag vor der Bundestagswahl, gab er für einen kurzen Augenblick seine Zurückhaltung auf – und muss sich nun prompt im Brandenburger Amtsgericht verantworten [...]Der Familienvater will kein Held sein und seine Aktion nicht überbewerten. Doch habe sie mit seiner Lebensgeschichte in der DDR zu tun. Dort sei er nie aufgefallen, sondern immer nur mitgelaufen. Andreas K.: “Nach der Demonstration am 5. November 1989 in Berlin habe ich mich gefragt, was ich meinen Kindern einmal erzählen werde, wenn sie mich nach meinem Leben in der DDR fragen.” Vor dem Hintergrund habe er ein Zeichen gegen die NPD und für die Freiheit setzen wollen und sich “aus der Stromlinienform heraus bewegt”.

Der Artikel in der MAZ half allerdings nicht, den klaren Rechtsbruch von Herrn K. ungesühnt zu lassen. So antwortete Michel Müller (NPD Havel-Nuthe) auf Nachfrage: “Wie der Rechtsanwalt Karnetzki oder J. Lauterbach von der MAZ die Meinungsfreiheit deuten, ist ein klares Zeichen ihrer Unkenntnis. Einem Rechtsanwalt zumindest hätte ich mehr Wissen zugetraut. Vielleicht wollte dieser aber unbedingt einen Fall, der das Potential hat, in der Zeitung zu erscheinen. Dann aber habe er seinen Mandanten in das offene Messer laufen lassen. Ein entblößtes Hinterteil bleibt eine Beleidigung, das ist nun mal eine nackte Tatsache”
Das Amtsgericht Brandenburg verurteilte Andreas K. am 22.Juli zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro.

www.npd-havel-nuthe.de

Am 02.10.2010 in Westbrandenburg

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