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28.12.2011

Versuch der Kriminalisierung auf ganzer Linie gescheitert

Der Oranienburger NPD-Stadtverordnete, Detlef Appel, ist vom Brandenburger Oberlandesgericht vom Vorwurf der „Volksverhetzung“ freigesprochen worden. Eine vom Oranienburger Bürgermeister Laesicke erstattete Strafanzeige gegen Appel wurde vom Gericht mit der Begründung verworfen, die Äußerungen Appels in der Stadtverordnetenversammlung vom 22.2.2010 seien vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt.

Appel hatte seinerzeit in einem Redebeitrag, innerhalb dessen bestehende Mißstände in einem Oranienburger Stadtviertel, an denen auch Migranten ihren Anteil haben, thematisiert wurden, u.a. verkürzt von einer Beseitigung der Migranten gesprochen. Um einer weiteren politisch motivierten Anklage vorzubeugen, hat das OLG prophylaktisch festgestellt, daß die von Appel verwendete Formulierung auch nicht den Tatbestand des § 187 StGB (Verleumdung) erfüllt.

Das OLG hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Oranienburg vom April 2011 auf, das in erster Instanz den Vorwurf der „Volksverhetzung“ als gegeben an-
sah und bei Prozeßbeobachtern Kopfschütteln auslöste.

Das genannte OLG-Urteil datiert bereits vom 5.12.2011, wurde den prozeß-beteiligten Parteien jedoch erst am 21.12.2011 zugestellt.

Dies ist seit 2008 das dritte Urteil, mit dem die Justiz Vertreter der öffentlichen Verwaltung im Kreis Oberhavel auf den Pfad des Rechts zurückführen muß und deren Versuche unterbindet, Nationaldemokraten bzw. deren Amtsträgern den Mund zu verbieten oder die Nutzung öffentlicher Räume zu untersagen.

Birkenwerder, den 27. 12. 2011

Thomas Salomon










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