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09.11.2011

Fraktionsmindeststärke = NPD + Eins

â–º Kreistagsabgeordnete der NPD reichen Klage ein

Das Brandenburger Landesverfassungsgericht urteilte im April dieses Jahres, daß Teile des §32 Abs. 1 der Brandenburger Kommunalverfassung nichtig sind. Seit diesem Urteil ist in Brandenburg ein interessantes Phänomen zu beobachten. Die Fraktionsmindeststärke in Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen wird stets auf NPD Mandate + Eins festgelegt.

Die Kreistagsabgeordneten Manuela Kokott, Andreas Kavalir und Klaus Beier aus dem Landkreis Oder-Spree habe jetzt Klage dagegen beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder eingereicht. Mit dieser Klage wollen die drei Kommunalpolitiker gerichtlich feststellen lassen, daß sie sich rechtmäßig zu einer Fraktion zusammengeschlossen haben. Als fraktionslose Abgeordnete sehen sie sich in ihren Rechten dermaßen stark eingeschränkt, daß Sie Ihren Pflichten als gewählte Vertreter des Volkes nicht nachkommen können.

Für die NPD – Abgeordneten liegt die Fraktionshürde bei über sieben Prozent, da sie sich nicht mit anderen Parteien zu einer Fraktion zusammenschließen dürfen (BVerfG, Beschluss vom 16.03.2005, Az. BvR 315/05). Durch die Kombination der Fraktionshürde von über sieben Prozent und den fehlenden Rechten fraktionsloser Abgeordneter verliert ein nicht unbedeutender Teil der Bevölkerung ihre politische Stimme im Kreistag.

Der Kreistagsabgeordnete Klaus Beier dazu:
„Mit der neuen Legislaturperiode im September 2008 und der neuen Kommunalverfassung hat das Land Brandenburg Abgeordnete erster und zweiter Klasse geschaffen. Leider hat das Landesverfassungsgericht dies in seiner Urteilsbegründung nicht ausdrücklich betont. Im ganzen Land Brandenburg können wir dies allerdings mittlerweile beobachten.

Einzig das Recht zu den Beschlußvorlagen zu sprechen, ist den Abgeordneten der NPD noch verblieben und selbst dieses Recht wurde im Vergleich zu den Fraktionen noch eingeschränkt. Die Kreistage sind mittlerweile von der Landespolitik so weit beeinflußt, daß Politiker der etablierten Parteien sich nicht trauen, bestimmte Themen auf die Tagesordnung zu setzen.

Die NPD-Abgeordneten trauen sich das, dürfen es aber nicht, da sie keine Anträge auf die Tagesordnung setzen können. Solche scheindemokratischen Spielregeln verärgern die Brandenburger zunehmend und werden dazu führen, daß diese aus Enttäuschung der nächsten Wahl fernbleiben werden. Um diesen Bürgern im Kreistag LOS und ganz Brandenburg wieder eine Stimme zu geben, haben wir diese Klage eingereicht. Wir rechnen noch in dieser Wahlperiode mit einer positiven Entscheidung.“

Märkisch Buchholz, 09.11.2011

Sven Haverlandt
Amt Kommunalpolitik










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